Opt-Out: Widerspruch bei der elektronischen Patientenakte (ePA) einlegen

Tippe da auf eine automatisierte Rundmail.

Meine KK sagte, man wird vor Release informiert und könne dann Widersprechen falls es nötig sein sollte.

Die hkk gibt ein Web-Formular vor, zu dem man sich durch Anmelden auch identifizieren muss.
Man kann sich das Ergebnis dann als pdf runterladen und bekommt eben
diese Bildschirm-Anzeige.

Fax ist übrigens datenschutzrechtlich schon länger kein Mittel der Wahl mehr, weshalb der hessische Datenschutzbeauftragte das sogar nicht mehr anbietet.

5 Beiträge wurden in ein neues Thema verschoben: Sie sicher ist ein Fax?


Hier bitte keine weitere allgemeine Diskussionen über Fax oder ähnlichem. Vielen Dank :slight_smile:

Ich bin mir noch unschlüssig, was die ePA angeht. Wenn ich mit meinen Ärzten kommuniziere, geht das auch oft per Mail. Da wäre es mir z.B. schon lieber, der Arzt könnte Befunddaten o.ä. sicher in eine ePA hochladen und ich würde dann zuhause dort reingucken. Auch dass Fachärzte oder Krankenhäuser z.B. dann leichter eine Krankengeschichte einsehen können, scheint mir sinnvoll.

Was mich etwas verunsichert, ist aber tatsächlich die Frage, ob dann jeder über die Kassenkarte in die ePA reingucken kann, also mal drastisch formuliert, dass der Apotheker dann bei der Rezepteinlösung auch die Krankengeschichte und alles weitere einsehen kann. Wenn ich die Aussagen im verlinkten Artikel https://netzpolitik.org/2024/entscheidungshilfe-zur-elektronischen-patientenakte-soll-ichs-wirklich-machen-oder-lass-ichs-lieber-sein/#wer-kann-denn-die-daten-in-meiner-epa-einsehen recht verstehe, ist das bisher nicht unbedingt so, ab 2025 dann aber schon.

Daher tendiere ich derzeit auch zum Widerspruch, obwohl ich so etwas wie die ePA eigentlich gut fände. Ich führe jetzt schon bisweilen unsägliche Gespräche in Praxen, wegen irgendwelcher Einwilligungserklärungen, ohne die man angeblich bzw. anscheinend nicht behandelt werden kann. Ich befürchte, dass dann im Praxisalltag in ähnlicher Weise auch der Zugang zu ePA herbeigenötigt werden könnte.

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Bisher - ja.

6 Beiträge wurden in ein neues Thema verschoben: Fotografieren in fremden Räumlichkeiten erlaubt?

Ich habe bei meinem Hausarzt einen Aushang gesehen, der alle Patienten zum Widerspruch auffordert.

Da @Joachim Interesse hatte, bin ich nochmal hingefahren, um ein Foto zu machen. Die Arzthelferin hat mich dann noch auf ein zweites Plakat, das ich gar nicht bemerkt hatte, aufmerksam gemacht. Auch das lade ich mal hoch. Sorry wegen der Spiegelungen, die sind nicht vom Blitz, sondern von der Beleuchtung in der Praxis …



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Danke!
das eine stammt eindeutig von Medi-Verbund und Gründe finden sich auch auf https://www.medi-verbund.de/epa/
das andere lässt leider nicht erkennen, wer der Autor ist.
Für mich sind die in den Plakaten geäußerten Bedenken der Mediziner nachvollziehbar und decken sich - bis auf Bürokratie oder die Kostenfrage - mit meinen eigenen.

Hallo,

und Nein die Apotheke hat keinen Zugriff auf alle Daten, sondern nur auf einen bestimmten Teil der ePA, im Falle der ausschließlichen Nutzung des e-Rezeptes (also opt-out von ePA) sind nur die Daten zu Deinem Rezept was Du abholen möchtest für die Apotheke sichtbar.
Bedienst Du aber die ePA (auch mit Opt-out möglich) mit Daten, werden für Apotheken mehr Informationen sichtbar, welche Du zum Teil kontrollieren kannst, z.B. Dein Medikamenten Plan, hier kann der Apotheker Dich besser beraten, falls ein neues Medikament zu Deinen sonstigen Medikamenten besser nicht genommen werden sollte, oder klärt Dich über bestimmte Dinge auf die zu beachten sind, dies sind aber Freigaben, die Du kontrollieren kannst.
Im Gegensatz zu den Notfalldaten welche auf der Karte selber gespeichert werden, wer hier welche Daten bekommt steht nicht unter Deiner Kontrolle.
Die Berechtigung Notfalldaten auf die Karte zu schreiben ist und bleibt aber eine Opt-In. Hier geht nur ganz oder gar nicht.

Die ePA hat auch mit einem Widerspruch noch Funktionen die man unter seine Kontrolle bringen kann.
ePA auf jeden Fall opt-out
Teilnahme am digitalen Gesundheitswesen ist immer noch möglich und sollte genutzt werden. Die Feinheiten der Berechtigungen werden noch kommen müssen, denn diese sind laut Gesetz vorgeben.

Ich habe nur eine Bestätigung der Krankenkasse erhalten, dass ich Widerspruch eingelegt habe, aber keine Bestätigung, dass keine ePA angelegt wird. Reicht das?

Gegen was hast Du denn Widerspruch eingelegt? Das sollte zumindest klar und deitlich in Deinem Schreibem erläutert werden

Es war auf der Webseite der Krankenkasse irgendein Haken, den man setzen konnte und das Ganze losschicken, zurück kam ein pdf mit „Sie haben der Einrichtung einer ePA widersprochen.”Aber keine Bemerkung, dass sie keine anlegen werden.

Interessanter Artikel in diesem Zusammenhang:
Gesundheitsdatenforschung ja – aber bitte mit Datenschutz!​

  • Widerruf der elektronischen Patientenakte reicht nicht aus, um Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten zu verhindern.
  • Eine Widerspruchsmöglichkeit ist nicht vorgesehen.
  • Speicherung soll „pseudonymisiert“ erfolgen. Es werden allerdings 92 Merkmale gespeichert, durch die Datensätze mit großer Wahrscheinlichkeit wieder einer Person zugeordnet werden können.
  • Daten werden zentralisiert im Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) vorgehalten.
  • IT-Sicherheit wurde kaum mitgedacht, Schutzmaßnahmen finden in den entsprechenden Gesetzen keine Erwähnung.

Na dann mal Prost.

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Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn es mit Opt-Out noch solche Funktionen gibt, die man unter seine Kontrolle bringen KANN, heißt das im Umkehrschluss, dass dass da noch was sichtbar ist, wo man, wenn man das nicht möchte, noch zusätzlich aktiv werden muss?

Meine eine Frage von oben ist noch offen:
Wie gesagt, es gab ein Online-Formular bei meiner Krankenkasse, mit dem man den Widerspruch gegen die ePA setzen konnte (aus der Anmeldung auf dem KK-Konto heraus) ich habe den entsprechenden Haken gesetzt und losgeschickt und bekam ein pdf per Mail geschickt „Sie haben der Einrichtung einer ePA widersprochen", mit u.a. meinem Namen drauf. Aber nichts, dass sie wirklich keine ePA anlegen werden.
→ Reicht das oder muss man da nochmal nachhaken?

Bitte um Beantwortung, mir geht der Popo auf Grundeis, denn da hängt für mich extrem viel dran!!! Sie darf bei mir gar nicht erst angelegt werden! Später wieder löschen reicht bei mir nicht!

Das kann nur deine KK wissen.
Wenn es so wichtig für dich ist, würde ich dort nachfragen.
Kostet nichts und beruhigt dich besser, wie alles was wir hier schreiben.

Wenn Du nicht aktiv wirst, läuft das an Dir vorbei, zum Beispiel e-Rezept später Überweisungen oder Gesundheitsanwendungen, Notfalldaten (zuerst auf der Karte/später ePA), Medikamenten Pläne, Abrechnungsdaten und Impfpass, das fließt irgendwann unwiderruflich da mit rein, halt alles nach und nach, hauptsächlich diskutiert sind Diagnosen, Arztbriefe, etc. aber man kann aus den ganzen anderen Daten Profile/Krankheiten zuordnen.
Das war damit gemeint. Das geht schon die ganze Zeit btw. aber völlig Ablehnung des digitalen, wird irgendwann nachteilig werden.

Wie ich grade erst lese, ist der eImpfpass bereits Teil der ePA! Siehe auch https://www.kbv.de/html/e-impfpass.php

Sofern das Produkt ausgereift ist, sicher sinnvoll.

Gibt genügen Menschen die nicht auf Impfungen achten und vergessen.

Da könnte der Arzt dann erinnern.

Verbraucherzentrale Bundesverband: Elektronische Patientenakte: Krankenkassen informieren unzureichend - https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/elektronische-patientenakte-krankenkassen-informieren-unzureichend

Neue Erkenntnisse des CCC zur ePA
https://www.ccc.de/de/updates/2024/ende-der-epa-experimente

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