Fotografieren in fremden Räumlichkeiten erlaubt?

Heute bei meinem Hausarzt einen Aushang gesehen, in dem unter Aufzählung mehrerer Gründe dazu aufgefordert wurde, die ePA abzulehnen. Mit einem Plakat, das er nicht selbst angefertigt hat, sondern das sicherlich von einer Organisation (stand leider nicht drauf) erstellt und den Ärzten zur Verfügung gestellt wurde.

Hast Du ein Foto gemacht? wäre neugierig…

2 „Gefällt mir“

Nein, ich hab noch nie mit meinem Smartphone fotografiert, diese Idee kommt mir irgendwie gar nicht …

PS: Ich hab mal das Internet durchsucht, ob ich das Plakat finde. Da gibt es nur Pro-ePA-Suchtreffer. Keine einzige Kritikerfundstelle. Das Internet ist sowas von zensiert … :frowning:

Damit wäre ich vorsichtig.
Vor dem Fotografieren in fremden Räumlichkeiten sollte man sich vorher eine Erlaubnis einholen.

wenn Du erkennbar nicht Personen oder die Einrichtung sondern ein Plakat fotografierst, halte ich das für überzogen. Und dass jemand bei politischer Werbung mit dem Urheberrecht kommt für unwahrscheinlich.

2 „Gefällt mir“

Oder deine Suchmaschine ist kaputt :wink:
Mit den Schlagworten „Kritik“ und „elektronische Patientenakte“ bekomme ich Treffer angezeigt schulterzuck

Zum Plakat: ich würde einfach fragen, wo man es bekommt.

@Joachim
Fotografieren in fremden Räumlichkeiten hat nichts mit „Überzogen“ zu tun, sondern mit Respekt for dem Hausrecht des Eigentümers oder Besitzers sowie dessen Persönlichkeitsrechten!

Unter an diesem Respekt vor den Rechten der anderen scheitert unsere Gesellschaft heutzutage zu oft!

2 „Gefällt mir“

Also, hab einfach gefragt, ob ich es fotografieren darf, ich durfte, und wurde noch auf ein zweites Plakat aufmerksam gemacht, das ich gar nicht bemerkt hatte.

https://www.kuketz-forum.de/t/opt-out-widerspruch-bei-der-elektronischen-patientenakte-epa-einlegen/9518/50?u=miss-piggy

2 „Gefällt mir“

Dass in dem Fall jemand motzt, halte ich auch für unwahrscheinlich. Ich mache Fotos aus Faulheit z.B., wenn der Hausarzt seinen Urlaubstermin und damit seine Praxisschliessung per Aushang bekannt gibt.

Man ist aber generell auf dem richtigen Weg, wenn man sich selber die Frage stellt, ob man das überhaupt darf (siehe „Hausrecht“, „Persönlichkeitsrecht“, etc.). Eine Frage in der Art : „Ich knips das mal hier ab, nech?“ sollte man schon alleine schon aus Höflichkeit stellen.

1 „Gefällt mir“