Wenn man mal in der GKV war, aber jetzt in der PKV, werden dann die alten Daten der GKV in eine ePA eingespeist?
Nein, für PKV wird eine ePA nur auf Wunsch angelegt und nur wenn das die Krankenkasse überhaupt anbietet.
Wie sieht es denn aus wenn jemand mit einer PKV oder einer GKV der einen Widerspruch zur ePA eingelegt hat, zum Arzt geht.
Sucht der Arzt dann bei beiden ob er eine ePA findet im System?
Oder wie soll man sich das vorstellen?
Also der Ablauf, wann wird die ePA angelegt und wann hat wie wer Zugriff würde mich interessieren.
Der sog. Behandlungskontext wird mit der elektronische Gesundheitskarte (eGK) festgestellt. Anschließend hat der Arzt Zugriff außer du verweigerst den Zugriff explizit. Erhält der Arzt keinen Zugriff auf die ePA (weil der ePA widersprochen oder der Zugriff verweigert wurde), wird er sie nicht befüllen (können). Dabei ist es unerheblich ob privat oder gesetzlich versichert.
D.h. nach meinem Verständnis hängt das Befüllen der ePA i.d.R. davon ab, ob überhaupt eine ePA bei der Krankenkasse existiert und falls ja ob du die eGK der KK bei deinem Arzt nutzt. Bekommt der Arzt Zugriff (durch die eGK) auf deine ePA wird er sie entsprechend der Vorgaben befüllen, ansonsten wird bzw. kann er es nicht.
Was ich noch nicht verstehe und auch nirgends eine Antwort finden konnte:
Wie kann ich z. B. einer Apotheke den Zugriff verweigern, wenn ich dort das erst Mal aufschlage (alt. Arzt)?
Oder geht das: allen verweigern, außer … ? Ich les immer so schwammige Aussagen, aber ganz Konkretes, also ein „Benutzerhandbuch“, ist mir noch nicht untergekommen.
Und zum Zugriff im Notfall, der oft als das Totschlagargument herhalten muß, das sollte doch auch nur klappen, wenn ich meine Karte in der blutverschmierten Hose stecken habe, oder? Wie sollte sonst der Zugriff durch den Arzt erfolgen können?
Das mit dem Notfall ist ein Scheinargument. Bis der Arzt deine ePA aufgerufen und deine Notfallinformationen wie Allergien gegen ein Notfallmedikament oder zu berücksichtigende Erkrankungen wie Diabetes gefunden hat, bis du dreimal tot.
Solche Informationen gehören als Papierausweis an die zwei Orte, an denen sie erwartet werden: ins Portemonnaie und in den Kühlschrank.
Wenn ich mich richtig erinnere muss man den Zugriff über das Kartenterminal beim einstecken noch genehmigen. (Aber keine Garantie auf die Richtigkeit der Information). Vielleicht kann das jemand anderes noch bestätigen?
Ansonsten gibt es aber auch andere Bestandteile wie beispielsweise die Notfallinformationen oder die Medikationsliste, die noch anderen Regelungen unterliegen. Die Notfallinformationen sind dann z.B. sinnvollerweise auch ohne zusätzliche Genehmigung abrufbar. Nach meinem Verständnis bedeutet das, dass du deine eGK dabei haben musst, damit die Notfallinformationen abgerufen werden können.
Falls du die PIN meinst, die man bisher immer eingeben musste nachdem man die Gesundheitskarte ins Kartenterminal gesteckt hat: Die fällt mir der neuen ePA die ausgerollt wird weg. Da reicht allein der Besitz der Gesundheitskarte…
In meinen Augen ein Fehler… zusätzlich zu anderen Fehlern der ePA.
(Der Vortrag auf dem Chaos Computer Congress dazu ist sehr gut und hat mir bei meiner Entscheidung geholfen: ePA-Vortrag 38C3 )
„Notfallinformationen“ Das nennt sich - meine ich - Notfalldatensatz
Naja - wie sollte das denn gelöst sein, wenn der Patient zB nicht ansprechbar ist?
Oder gar, wenn die Karte nicht vorliegt?
Nachtrag: hier eine Kurzbericht zum CCC-Vortrag,
https://www.rnd.de/wirtschaft/elektronische-patientenakte-offenbart-schwere-sicherheitsluecken-doch-besser-widersprechen-KCCWIEJDOBGFVPCCHMWI5SNPB4.html
Nein, das war mir bereits bekannt. Ich dachte man muss am Terminal stattdessen den Zugriff alla „Bestätigen Sie bitte mit der grünen Taste“ zulassen. Aber wie gesagt bin ich mir nicht mehr sicher woher ich diese Information habe und sie könnte daher falsch sein.
Sonst fällt mir aber auch auf Anhieb kein Verfahren ein, bei dem man sonst den Zugriff verweigern könnte, ohne den Zugriff erst einmal kurzzeitig zuzulassen.
Ja, da hast du recht.