US-amerikanische Geräte unterliegen dem Zwang des „lawful acces by design“, deshalb ist es sehr glaubwürdig was Reuters veröffentlichte, nämlich, dass eine seriöse Verschlüsselung der iCloud seitens Apple „aufgrund von Gesprächen mit dem FBI“ unterlassen wurde (Fundstelle oben).
Vertreter von US-Sicherheitsbehörden drängen im Dialog mit der EU darauf, das Prinzip „Privacy by Design“ mit dem Pendant „Lawful Access by Design“ zu kontern.
https://www.heise.de/news/Crypto-Wars-USA-und-EU-fordern-Einbau-von-Klartext-Zugang-in-die-Technik-8335278.html
Sämtliche EIGENE Meinungsäußerungen der EU basieren meines Erachtens auf Informationen und auf dem Drängen der Five Eyes.
Die EU hat mit Bezug auf Internetspionage kaum eigene technische Kompetenz. Die Five Eyes sind Vorreiter, üben permanent die perversesten Anwendungsszenarien wie Snowden belegte. Das ist ein ähnlich absurder Kampf wie der der Datenschützer gegen Microsoft, wo immer wieder klar wird, dass die Datenschützer VÖLLIG überfordert sind (35 Millionen Programmzeilen) und „Berater“ von Microsoft benötigen … mit dem entsprechenden Beratungsergebnis („alles ok“).
„lawful acces by design“ wäre dann einen Pfifferling wert, wenn es denn ein US-law gäbe, was uns schützt.
Es gibt insoweit nur einen alten völkerrechtlichen Vertrag, dessen wirkungslose Klausel jeden Juristen lachen lässt.
Lawful access bedeutet für uns:
US-Bürger sind geschützt, wir US-Ausländer sind vogelfrei, was unsere intimsten Daten angeht.
Die US-Behörden müssen sich nicht einmal an das per se lächerliche und wohl zum 3. Mal auch illegale „Safe Shield“ halten: Das gilt nur für die selbstzertifizierten (!) US-Datenkraken, denen aber wiederum gestattet ist, ihre AGB wie üblich zu gestalten:
„Der Schutz ihrer Daten ist uns wichtig. Wir übergeben ihre Daten an dritte nur, wenn a) … b) … c) uns eine Behörde oder ein Gericht rechtmäßig dazu auffordert … d) … e) …“
Wann ist eine solche Aufforderung rechtmäßig? Wenn sie nicht gegen ein Schutzgesetz verstößt. Für uns Nicht-US-Staatsbürger gibt es aber kein US-Schutzgesetz, weil die US-Rechtsordnung uns nicht als vollwertige Menschen anerkennt während wir das ausdrücklich tun - Art. 8 EU-Grundrechtecharta gilt für alle „Menschen“, jeder US-Bürger darf sich vor jedem Gericht der EU darauf berufen.
Also dürfen die Daten übergeben werden.
Still und heimlich.
Auch in Massen …