Wie rechtssicher ist ein Fax?

Wie bitte?

Weil der hessische Datenschutzbeauftragte es nicht mehr anbietet, ist es (datenschutzrechtlich) kein Mittel der Wahl mehr?

Vielleicht hat es ja einen gewissen Grund warum er es nicht mehr anbietet;)

„weshalb“, nicht „weil“.
Lies den Beitrag von @nichthier einfach nochmal.

Selbst wenn, mir ist diese pauschale Aussage ohne Begründung einfach zu trivial…

Zum hessischen Datenschutzbeauftragten werde ich mich jetzt hier lieber nicht äußern :speak_no_evil:

Gib einfach mal fax sicherheit in eine Suchmaschine ein

Was hat dies noch mit dem eigentlichen Thema zu tun?

Spielen wir es mal durch:

Wenn ich ein Fax mit meinen persönlichen Daten zwecks Widerspruch an die KK schicke, wer sollte mich da datenschutzrechtlich belangen?

Die Infos die man so findet, sollten dann auch auf das hier dargestellte Szenario anwendbar sein .

Zumal ich auch bezweifle, dass die Versichertennummer zu Gesundheitsdaten im eigentlichen Sinne gezählt werden.

Wem das nix ist, der nimmt halt den Postweg.

Zu Deiner Frage. Lies das doch einfach anders herum, siehe auch Nudels Antwort: wenn man den Weg für unsicher hält, dann bietet man das nicht an.
https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/it-und-datenschutz/uebermittlung-personenbezogener-daten-per-fax
https://datenschutz.hessen.de/infothek/haeufig-gestellte-fragen#Kommunikationsmittel

Moin @Exciter, ich glaube du gehst mit der falschen Fragestellung an die Sache.

Fax ist ist je nach Übertragungsweg sicherer oder eben unsicherer.

Wenn du z.B. NATO Tiger nutzt, ist es sehr sicher, und auch abhörsicher.
Solltest du das Fax aber über das „ganz normale“ VoIP Netz deines Providers verschicken ist es tatsächlich „unsicherer“ als eine E-Mail.

Ich denke du meintest aber wie abhörsicher/„datenschutzfreundlich“ es ist.
Ein AES verschlüsseltes Fax, ist genau sicher wie eine Transport-Verschlüsselte E-Mail.
Da die meisten Faxe aber über das ganz normale Provider-Netz gehen, ist es m. E. nach tatsächlich sichere eine E-Mail zu versenden (vorrausgesetzt Transportverschlüsselung). Am sichersten wäre hier wenn die Gegenstelle/Krankenkasse ein PGP oder S/MIME Zertifikat zu Verfügung stellt.

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Zum Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen werde ich mich aktuell nicht äußern.

Es ging auch gar nicht um die Sicherheit von einem Fax an sich - das Thema wurde hier ja abgetrennt…

Es ging um eine Bestätigung zu einem Opt-Out - welchen einfacheren Weg als Fax von mir gibt es da?

Das die meisten Faxe via Service-Provider als E-Mail weitergeleitet werden - jau - bekannt - es ging im ursprünglichen Thema eher um die Nachweisbarkeit - und da ist ein Fax de facto noch ein Standard.

Die Sicherheit, wenn ich meine Versichertennummer via Fax versende, ist jetzt inwieweit gefährdet?

Es scheint immer mehr Theoretiker als Praktiker in der IT zu geben - naja, wird sind ja auch in Deutschland :sweat_smile:

was soll das sein?

Tiger XS is a personal encryptor that protects mobile and fixed communications. Use one encryption device to secure your voice, data, fax and SMS communications. Tiger XS is connected to your mobile phone via Bluetooth®. This enables a high level of security on communications networks such as GSM, PSTN, ISDN, IP networks as well as satellite systems. With Tiger XS you are safe to exchange classified information over GSM networks or ordinary telephone lines – from your office desk, at home or on the road

https://www.ia.nato.int/niapc/Product/Tiger-XS_368

Die Sicherheit der Kommunikation reduziert sich nicht auf Verschlüsselung. Bei Fax ist Vertraulichkeit ein wesentliches Poblem, nämlich die Identifikation des Empfängers (siehe Link zum Datenschutz Hessen).

Fax ist als Mittel für den Kontakt der (gesetzlichen) Krankenkassen mit Versicherten auch nicht vorgesehen, er wird von Seiten der KK in der Regel mit der Post erfolgen. Das gilt auch für Bestätigungen der KK.

Die umgekehrte Richtung Versicherter → KK entscheidet nicht die KK.

Das mag alles so stimmen, spielt aber für den ursprünglichen Fall überhaupt keine Rolle;)

Es ist allgemein bekannt, dass der Versand von Faxes über ein analoges oder digitales Netzwerk erfolgt, das in der Regel nicht verschlüsselt ist. Dies wirft die Frage auf, wie sicher und vertrauenswürdig dieser Übertragungsweg tatsächlich ist. Faxe können leicht abgefangen oder manipuliert werden, und die Authentizität des Absenders ist oft schwer zu überprüfen. Im Gegensatz dazu bieten moderne E-Mail-Dienste zahlreiche Sicherheitsfunktionen, wie z.B. Verschlüsselung und digitale Signaturen, die eine sichere Übertragung und Authentifizierung ermöglichen.

Warum also wird das Fax, trotz seiner offensichtlichen Sicherheitsmängel, als akzeptables Kommunikationsmittel in Gerichtsverfahren angesehen, während E-Mails, die potenziell sicherer sind, abgelehnt werden? Liegt es an veralteten rechtlichen Rahmenbedingungen, an mangelndem Vertrauen in die digitale Kommunikation oder an anderen Faktoren?

Weiß hier jemand mehr?

Es ist die Nachweisbarkeit, die bei einer normalen E-Mail nicht gegeben ist…

Wenn ein Gericht oder eine Firma eine Faxnummer angibt, dann ist es für mich als Absender unwichtig, bei wem das Fax da genau ankommt - ich habe den Nachweis, dass es ankam - der Empfänger hat sich um die „korrekte Verarbeitung“ auf seiner Seite zu kümmern…

Natürlich kann der Zugang auf dem Posteingangsserver des Empfängers, der Empfang einer E-Mail nachgewiesen werden.

Wie kann ich den Empfang eines Faxes beim Empfäger beweisen? Ein „OK“ auf dem Sendeprotokoll wird durch die Gerichte regelmäßig nicht akzeptiert.

Dann weise dies mal bitte vor Gericht nach…

Die Zustellung der E-Mail heißt noch lange nicht, dass der richtige Empfänger sie gelesen hat…

Hast du konkrete Belege für deine Behauptung mit den Gerichten?

Ja, in den Rechtsprechungsdatenbanken „juris“ oder „beck-online“.

Das heißt automatisch, dass Gerichte immer so entscheiden ja? :wink:

Also meine Erfahrungen stammen aus der Praxis, und da habe ich anderes erlebt als du hier behauptest…

Edit:

„Beweiskraft des Faxsendeberichts
In der deutschen Rechtsprechung wird der Faxsendebericht als Indiz für eine erfolgreiche Zustellung angesehen. Demnach kann ein Faxsendebericht als Beweismittel verwendet werden, um die Zustellung im Streitfall nachzuweisen. Allerdings ist die Beweiskraft des Faxsendeberichts nicht absolut, sondern kann angegriffen und widerlegt werden“

Außerdem sollte jeder selbst wissen wann er ein Fax oder ein Einschreiben nutzt oder?

Auch hier finde ich interessante Aspekte:

https://www.juraforum.de/lexikon/faxsendebericht#beweiskraft-des-faxsendeberichts

Natürlich beziehe ich mich bei einem Sendenachweis auf einem mit Inhalt, Anzahl der Seiten und Absendernummer und Empfängernummer :wink:

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Das sollte hier nochmals betont werden.

Genau, und deswegen nimmt man bei kritischen Sendungen dann halt den Postweg - mit entsprechender Vorlaufzeit;)

Das Thema wurde ja aus dem Opt-Out zur ePA abgetrennt, für den Widerspruch zum Anlegen der ePA halte ich das Fax inkl. Sendenachweis mehr als gegeeignet - darum ging es allein;)

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