Video Türsprechanlage datenschutzkonform

Hallo zusammen,
ich suche Unterstützung bei der Datenschutzkonformen Installation einer Video Türsprechanlage.
Vorab:
Die Anlage soll in meiner Nachbarschaft bei einem älteren Ehepaar installiert werden. In dem Haus wohnen auch deren Kinder.
Wir kennen uns und deshalb wurde ich um Hilfe gebeten. Die Installation müsste von mir ausgeführt werden. Daher möchte ich mich vorher rechtlich absichern.
Vorgeschlagen wurde von mir nach Internetrecherche die
ALP 600,
die Bewohner möchten aber die
Reolink Video Doorbell
haben. Eigentlich auch egal welche Anlage es wird. Mir stellen sich jetzt einige Fragen zur Installation…
Die Anlage „sieht“ öffentliches Gelände, ein Nachbarhaus und einen Vorgarten gegenüber, in dem sich im Sommer auch regelmäßig Personen aufhalten.
Immerhin ist die automatisierte Aufnahme und Speicherung bei Bewegungserkennung möglich. Speicherung soll ohne Cloud auf den heimischen NAS erfolgen.
Reicht es hier aus, nur ein Hinweisschild zur Videoüberwachung am Haus anzubringen?
Danke für Vorschläge
Grüße

Vermutlich bekommst Du hier nur zögerlich Antworten, da natürlich niemand eine Rechtsberatung geben kann.
Ich habe es so verstanden, dass die Kamera nur auf Dein Grundstück gerichtet sein darf. Selbst wenn sie gar nicht angeschlossen wäre. Es geht darum, dass ein außenstehender gar nicht beurteilen kann was die Kamera gerade tut.

Ggf. findest Du mit den Nachbarn aber auch eine Einigung, dass es sie nicht stört.

Eine konkrete Antwort wird dir nur jemand erteilen können und dürfen, der das zweite Staatsexamen in Jura bestanden hat. Denn wenn es um konkrete Fälle geht - und deine Frage ist konkret - will der Gesetzgeber vermeiden, dass jemand falsch beraten wird. Denn Unwissenheit oder falsches Wissen schützt vor Strafe nicht!

Man kann mittels Suchmaschine Hinweise finden, wie die Rechtslage aussieht. Wie bspw. hier:

https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Videoueberwachung-durch-smarte-Tuerspione-Was-ist-erlaubt,videotuerklingel100.html

https://www.datenschutz.sachsen.de/datenschutz-bei-klingelkameras-und-tuerspionen-6489.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/datenschutz-recht-ist-die-nutzung-einer-ring-ueberwachungs-kamera-oder-doorbell-erlaubt-und-legal-216927.html

Aber deine konkrete Frage kann dir hier keiner rechtssicher beantworten.

Ich schließe mich den Vorrednern an. Konkrete Aussagen können und dürfen wir hier wohl nicht treffen.

Aber ich möchte noch einen Hinweis mitgeben. Beachte bei deinen Recherchen den Unterschied zwischen Videoüberwachung und Videoklingel.

Bei einer Videotürklingel wäre ich nicht von einer Speicherung ausgegangen. Das könnte die Rechtslage verhindern, wenn es nur im Moment des Klingelns aktiv wird.

Für die reine Klingelfunktion gäbe es Türklingeln die Lokal über SIP funktionieren und zusammen mit einer Fritzbox dann auf den DECT Telefonen ein Bild anzeigen können.

Es gibt auch Videotürklingeln mit zwei und Vier-Draht-Technik.

Ich weiß nicht mit Sicherheit ob das rechtlich einen Unterschied macht, das müsste ein Profi klären. Könnte mir eben dieses aber vorstellen, wenn keine Speicherung stattfindet.

Ja, ich habe auch viel im Netz dazu recherchiert.
Bei der Kamera kann man bereits Audio hören und ein Livebild sehen, bevor geklingelt wird. Also wenn der Bewegungsmelder anschlägt geht die Übertragung bereits los.
Das scheint ja verboten zu sein, die Software gibt das aber her - das kann auch deaktiviert werden.
Bereiche können ausgegrenzt werden, d.h. der Bewegungsmelder reagiert da nicht. Im Video sieht man diese Bereiche später natürlich trotzdem.
Ich werde zusätzlich zur Anlage auch noch 2 Hinweisschilder installieren, auch wenn das den Herren und der Dame nicht passt. Die Nachbarn gegenüber sind bereits informiert. Die sehen das ganze zum Glück nicht kritisch.
Gut, dass keine Cloud benötigt wird. Die Aufnahmen gehen zum heimischen NAS.
Des Weiteren kann die Außeneinheit auch mit einer SD Karte ausgestattet werden.

Danke euch für die Antworten.
Grüße

Das ULD hat eine umfangreiche Sammlung von Informationen zu dem Thema.
Videoüberwachung durch private Stellen

2, 3, 4, 5 Info-Schilder werden nicht reichen, wenn Gehweg, Straße und Nachbargrundstück aufgenommen werden. Weil bloße Information den Eingriff in Rechte anderer nicht automatisch zulässig macht. Eine Möglichkeit wäre, die gesehene Fläche zu verringern, z. B. mit Kamera-Ausrichtung oder Maskierung. Plus Informationsschild mit den Pflichtangaben; s. ULD-Info.

Der nächste Punkt ist die Sprachaufzeichnung. Es kann strafbar sein, nichtöffentlich gesprochene Worte heimlich aufzunehmen. Etwa wenn 2 Besucher sich vor dem Klingeln unterhalten oder Passanten vor der Tür stehen bleiben.

Eine einfache Klingelfunktion (Bild und Ton, sobald jemand klingelt, keine Aufnahme) wäre unproblematisch. Hier würde m. E. die Erkennbarkeit des Kameraauges genügen. (Gibt es eigentlich auch Klingeln, wo man die Gegenseite sehen kann? Wäre doch nur höflich.)

D., der nicht begreift, warum solche… Höllenmaschinen verkauft werden, die einen in Teufels Küche bringen können.

@ Angebot999 warum hast du deinen Beitrag wieder gelöscht?

So, kurzes update.
Kamera ist installiert und läuft, gespeichert wird erst mal nichts auf dem NAS.
Die Einrichtung kann man durchaus so datenschutzkonform gestalten, wie bereits mehrfach erwähnt wurde und es auch in den verlinkten Dokumenten zum Lesen steht.
Allerdings würde es auch ganz anders funktionieren, dann könnte man vorbeigehenden Personen zuhören und diese auch beobachten…
Ein vorgelagertes Hinweisschild am Tor zum Gehweg, ein weiteres an der Haustür.
Der Überwachungsbereich wurde eingeschränkt, hier musste viel probiert werden, um festzustellen, wann der Bewegungsmelder noch auslöst (zum Beleuchten des Klingelknopfes).
Als Gegensprechanlage dienen hier 2 Tablets. Somit ist das Bild für die ältere Generation ausreichend groß, um zu bewerten ob man zur Tür muss oder nicht. Das war der hauptsächliche Kaufgrund und das funktioniert perfekt.
Ich kann ein positives Fazit zur Anlage ziehen.

Danke für eure Unterstützung.