Verweigert: Spaß mit der Einwilligungserklärung in der Arztpraxis

Da es zu dem Micro-Blog kein Thema gibt…
https://www.kuketz-blog.de/verweigert-spass-mit-der-einwilligungserklaerung-in-der-arztpraxis/

Mir hat der Beitrag schon zwei Mal sehr gut geholfen.

Die Arzthelferinnen reagierten zwar massiv unfreundlich in einem Fall, aber die Ärztin hatte innerhalb von 20min wieder Zeit für mich, obwohl ich vorher eine Stunde warten musste…

Ich begründete meine Weigerung den Datenschutzzettel sehr freundlich, aber bestimmt mit den Informationen aus dem Blog, insbesondere die FAQ vom verlinkten LfDI und dem Stichpunkt „Behandlungsvertrag“. Denn am Ende wurde die Verweigerung der Behandlung angedeutet („müsse man dann vielleicht“). Ich antwortete nur, dass wir doch schon einen Behnadlungsvertrag haben….

Seit her gelte ich in der Praxis als Anwalt und diesen blöden „Vertragsstrafenzettel“ zu versäumten Terminen wurde damit dann auch gleich abgeschlagen.

In einem anderen Fall ging es in der Zahnarztpraxis mir darum, dass ich einerseits den Datenschutzvertrag nicht unterschreiben wollte und zugleich fragte, ob man auch ohne den Dienstleister ZA auskommen könne.

Wie sich herausstellte ist der ganze Zettel nur für die ZA da. Die Praxis empfand das Gespräch zwar als äußerst ungewöhnlich, aber ging sehr sachlich damit um. Am Ende wurde ich aus dem System, wo die ZA mit eingebunden ist, rausgenommen und ich bin happy bei meiner guten Zahpraxis bleiben zu können.

Grundsätzlich ist mein Trick eh bei der Zettelwust freundlich den Amneseboge zurückzugeben (den Rest stecke nicht unterschrieben ein). Oft fällt gar nicht auf, dass der Datenschutzzettel fehlt und falls doch, dann erst, wenn die Behandlung schon begonnen hat. Danach ist der Datenschutzzettel dann vergessen.

Ob mich das Zwecks Datenschutz wirklich weiter bringt, steht auf einem anderen Blatt, aber man hat weniger Diskussionen und hat nach einer möglichen Datenabfrage zumindest der Vorteil, dass die Praxis keine Zustimmung zu möglichen Datenweitergaben hatte, die außerhalb des Gesetzes stehen.

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@Hadel

Deine Erfahrungen kann ich eins zu eins bestätigen!
Als ich vorige Woche beim Nephrologen zum Labortermin war, reagierte die Schwester auch sehr patzig, als ich erklärte, dass ich die Datenschutzerklärung nicht unterschreiben werde (natürlich mit Verweis auf die FAQs des Landesbeauftragten für Datenschutz usw.).

Als ich wieder zu Hause war, erhielt ich vom Arzt einen Anruf. In dem Gespräch teilte er mir mit, dass er die Behandlung ohne meine Unterschrift auf der Datenschutzerklärung nicht weiterführen könne und ich bei weiter bestehender Weigerung meinerseits die Behandlung nicht weiterführen könne.

Nachdem ich mich bei meiner Krankenkasse kundig gemacht hatte, schrieb ich meinem Arzt eine eMail. Ich teilte ihm mit, dass er lt. meiner Krankenkasse nicht dazu berechtigt ist und die Behandlung fortführen müsse. Außerdem schickte ich ihm als PDF die auf der Kuketz-Seite erwähnten Erste-Hilfe-FAQs mit.

Zwei Tage später erhielt ich dann die Antwort, dass ich doch bitte zum Behandlungstermin erscheinen möchte. Plötzlich war meine Unterschrift unter der Datenschutzerklärung dann doch nicht mehr nötig!!!

Es geschehen noch Wunder!

Ich verweigere jeweils das Unterzeichnen der Einverständniserklärung zur Weiterleitung meiner Daten an einen Zahlungsdienstleister (PVS), da damit auch eine Teilbefreiung von der ärztlichen Schweigepflicht einhergeht (es müssen ja Informationen, welche Behandlung abgerechnet werden soll, weitergeleitet werden).

Niemand beschwert sich in den Praxen.

Es passiert jedoch regelmässig, dass dann eine PVS-Rechnung im Briefkasten liegt. Dann rufe ich dort an, sage, dass ich die Einverständniserklärung nicht unterzeichnet habe, die Rechnung wird nach Rücksprache von der PVS mit dem jeweligen Arzt storniert, und ich sehe keine weitere Rechnung mehr.

:man_shrugging:

Bekommst du dann eine neue Rechnung, dann direkt vom Arzt? Ich dachte durch die Auslagerung an eine PVA würde die Rechnungsstellung komplett außer Haus gegeben.

Nein bekomme ich nicht, obwohl ich den Arzt mehrfach darauf hingewiesen habe…

hmmm, wenn Du aber keine Dateinweitergabe erlaubt hast, ist das mMn schon ein schwerwiegender Verstoss, da kann der Arzt richtig ‚Spass‘ mit bekommen :frowning:

Ich wurde letztens vom Arzt drauf hingewiesen, dass sie doch soundsoviele Ärzte in der Praxis seien, da wäre es doch sinnvoll wenn ich die Datenweitergabe erlauben würde.

Auf mein ‚ja, ich habe ja auch nur der Weitergabe nach extern widersprichen‘ merkte er wohl, dass ich das richtig gelesen, verstanden und selektiv durchgestrichen hatte, keine weitere Fragen.

Zu Doctolib schreibe ich im entsprechenden Thema dann noch was.

Ja, ich hatte bisher die Mühe gescheut, da größere (juristische) Geschütze aufzufahren. Was das ganze noch schlimmer macht, ist, dass es sich nicht um einen Feld-Wald-und-Wiesen Arzt handelt, sondern um eine einer Uni-Klinik angeschlossene Praxis. Die sollten mMn da schon sensibler sein…die Realität belehrt mich eines Besseren :frowning_face: