Da es zu dem Micro-Blog kein Thema gibt…
https://www.kuketz-blog.de/verweigert-spass-mit-der-einwilligungserklaerung-in-der-arztpraxis/
Mir hat der Beitrag schon zwei Mal sehr gut geholfen.
Die Arzthelferinnen reagierten zwar massiv unfreundlich in einem Fall, aber die Ärztin hatte innerhalb von 20min wieder Zeit für mich, obwohl ich vorher eine Stunde warten musste…
Ich begründete meine Weigerung den Datenschutzzettel sehr freundlich, aber bestimmt mit den Informationen aus dem Blog, insbesondere die FAQ vom verlinkten LfDI und dem Stichpunkt „Behandlungsvertrag“. Denn am Ende wurde die Verweigerung der Behandlung angedeutet („müsse man dann vielleicht“). Ich antwortete nur, dass wir doch schon einen Behnadlungsvertrag haben….
Seit her gelte ich in der Praxis als Anwalt und diesen blöden „Vertragsstrafenzettel“ zu versäumten Terminen wurde damit dann auch gleich abgeschlagen.
In einem anderen Fall ging es in der Zahnarztpraxis mir darum, dass ich einerseits den Datenschutzvertrag nicht unterschreiben wollte und zugleich fragte, ob man auch ohne den Dienstleister ZA auskommen könne.
Wie sich herausstellte ist der ganze Zettel nur für die ZA da. Die Praxis empfand das Gespräch zwar als äußerst ungewöhnlich, aber ging sehr sachlich damit um. Am Ende wurde ich aus dem System, wo die ZA mit eingebunden ist, rausgenommen und ich bin happy bei meiner guten Zahpraxis bleiben zu können.
Grundsätzlich ist mein Trick eh bei der Zettelwust freundlich den Amneseboge zurückzugeben (den Rest stecke nicht unterschrieben ein). Oft fällt gar nicht auf, dass der Datenschutzzettel fehlt und falls doch, dann erst, wenn die Behandlung schon begonnen hat. Danach ist der Datenschutzzettel dann vergessen.
Ob mich das Zwecks Datenschutz wirklich weiter bringt, steht auf einem anderen Blatt, aber man hat weniger Diskussionen und hat nach einer möglichen Datenabfrage zumindest der Vorteil, dass die Praxis keine Zustimmung zu möglichen Datenweitergaben hatte, die außerhalb des Gesetzes stehen.