Sammlung von Widerspruchsschreiben - Formulierungshilfen / Vorlagen / Vordrucke / Mustertexte

Liebe Community,

ich möchte mit diesem Thema eine umfassende Sammlung von vorformulierten Widerspruchsschreiben erstellen, die kollektiv verbessert werden können.

Zum einen soll die Sammlung allgemeine Themen abdecken, wie z.B. Formulierungshilfen, mit denen man u.a. Folgendes verlangen kann:

Zum anderen sollen spezifische Themen abgedeckt werden, die für viele Nutzer*innen relevant sein könnten, wie z.B.:

Bei diesem Vorhaben können wir uns natürlich auf schon vorhandene Ressourcen aus dem Kuketz Blog, dem Kuketz Forum, aber auch von anderen Plattformen stützen (wie schon z.T. verlinkt).

Für die Textvorlagen schlage ich folgende Kriterien vor:

  1. Auf den Punkt gebracht - keine pathetischen Romane über das Für und Wider, sondern kurz und knackig.
  2. Höflich und ordentlich formuliert.
  3. Juristische Angemessenheit, unter Nennung evtl. anwendbarer Rechtsgrundlagen.

Dass jede*r seine eigenen Schreiben aufsetzen muss, ist unnötige Arbeit, die sicherlich auch einige gänzlich von solch einem Vorhaben abhält. Lasst uns stattdessen unsere Ressourcen bündeln und mit dieser Sammlung die Ausübung unserer Rechte vereinfachen! :slight_smile:

Ich bin gespannt, was ihr davon haltet! Wenn ihr solche Sammlungen oder passende Vorlagen kennt, dann gerne einfach verlinken!

Es grüßt
Sycamore

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Musterschreiben - frühzeitiger Widerspruch gegen die ePA (vor tatsächlichem Einsatz):

Betr.: Versichertennummer xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum jetzigen Zeitpunkt ist die ePA gemäß § 341 Abs. 1 SGB V eine versichertengeführte elektronische Akte, die den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzung ist für die Versicherten freiwillig.

Hiermit widerspreche ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte von meiner Person. Eine eventuell bereits angelegte elektronische Patientenakte bitte ich zu löschen.

Zudem weise ich auf § 335 SGB V in der Fassung des PDSG hin:
(3) Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 bewirkt oder verweigert haben.

Die von der Bundesregierung vorgesehene Möglichkeit des Opt-out/Widerspruchs, nachdem die ePA angelegt wurde, findet in meinem Fall keine Anwendung, da die Akte nicht angelegt werden darf.

Persönliche abschließende Zeilen, eine Art „Androhung“ das ich mit allen Mitteln dagegen vorgehen werde, wenn meine Daten dann doch „erstmal in die ePA wandern“ um dann den Widerspruch anzunehmen…

Mit freundlichen Grüßen
WW

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