Legitimationsprüfung regelmäßig nötig?

Ich habe gerade von einer Bank, bei der ich seit Jahren Kunde bin, ein Schreiben bekommen, dass die Bank angeblich gesetzlich dazu verprflichtet ist, regelmäßig eine Legitimationsprüfung durchzuführen.
Nun soll ich am besten eine App installieren (idnow), um die Prüfung online durchzuführen, gnädigerweise ist auch PostIdent erlaubt.
Ich gehe davon aus, dass es sich nicht um einen Phishing-Versuch handelt, sondern dass das Schreiben wirklich von meiner Bank kommt.

Bisher war ich der Annahme, dass die Prüfung bei Kontoeröffnung stattfindet und dann ist gut.
Falsche Annahme? Gesetzesänderung?

Ich hatte das bei meiner Bank auch, obwohl ich dort vor Ort war. Auf Nachfrage bezog man sich lapidar auf das Geldwäschegesetz: https://dejure.org/gesetze/GwG/11.html

Ob das wirklich notwendig ist, jede Bank anders entscheidet oder irgendwelche Mechanismen im Hintergrund dazu führen, weiß ich nicht.

Mache Banking seit jeher in einer ÖR-Bank vor Ort, immer nur in der Zentrale oder NL am Automaten. Kein Online-Banking und nur ein einziges Gespräch mit Ausweiskontrolle anläßlich Kontoeröffnung.

Vor zwei Wochen poppte am Automaten vor Eingabe der Daten zur Überweisung ein Fenster auf.
Darin wurde ein Geldwäschegesetz zitiert und alle gespeicherten Daten von mir angezeigt (Adresse, Geb.Datum und Tel.).
Das musste ich dann bestätigen oder hätte es korrigieren können. Danach ging es normal weiter.
Es ist also scheinbar so, dass irgendeine Regelung zur Prüfung von bestimmten Konten in Kraft getreten ist.

Danke, dann scheint meine Bank ja nicht die Einzige zu sein.
Ich frag da mal nach, auf welchen Paragraphen sie sich genau beziehen…

Ich finde im GwG §10 Abs. 1 Nr.5 sowie in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz des BaFin unter „5.5.2 Aktualisierung“ entsprechende Hinweise.

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Immerhin, die Antwort kam schnell:

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Auch für andere Banken besteht die gesetzliche Verpflichtung. Dort meistens über Ausweis in der Filiale - fällt da nicht auf.

Was ist die rechtliche Grundlage:

§ 10 Geldwäschegesetzt: Abs. 1 Satz 5. Der Text ist hierhttps://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__10.html.

§ 154 Abgabeordnung: Abs. 2. Text zu finden unter diesem Linkhttps://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__154.html.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Kann sein, dass manche Banken Vorsorge betreiben und auf keinen Fall mit N26 verglichen werden wollen (deren Ligitimationsprüfungen anfangs irgendwie nicht so streng waren).