Krankenversichertennummer (KVNR), verpflichtend?

Hallo,

ist man verpflichtet eine Krankenversichertennummer (KVNR) zu beantragen?
Ich lese nur, wenn man:

  1. am modernen digitalen Services Interesse hat
  2. wie der elektronischen Patientenakte (ePA)
    [Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist der digitale Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte und künftig auch für privat Versicherte.]
  3. wird benötigt für das Implantateregister (d.h. ohne KVNR kein Herzschrittmacher? Aber auch, so lange kein Herzschrittmacher, braucht man keine KVNR?)

Danke

Gesetzliche erhalten automatisch eine: https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversichertennummer und die KVNR ist vorhanden, wenn man eine „elektronische Gesundheitskarte“ seiner Krankenkassen erhält.

Nein, wenn privat:

Kann ich der Beantragung der Krankenversichertennummer widersprechen? Ein Widerspruch ist nicht notwendig, da die Krankenversichertennummer (KVNR) nur mit Ihrer Zustimmung erzeugt bzw. abgerufen werden kann.

Was passiert, wenn ich keine Krankenversichertennummer beantrage?
Eine erstmalige Beantragung der Krankenversichertennummer (KVNR) im Bedarfsfall kann mehrere Wochen dauern. Da die KVNR für die Meldung von Implantaten zwingend benötigt wird, kann das Fehlen einer KVNR insbesondere bei ungeplanten Implantationen zu Verzögerungen führen.
Zusätzlich erhalten Sie ohne KVNR keine digitale Identität, keinen Zugang zur elektronischen Patientenakte, dem elektronischen Rezept sowie weiteren digitalen Services.

Quelle: https://www.hallesche.de/service/fragen-antworten/zu-ihrem-vertrag/faq-krankenversichertennummer

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