Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, gemäß § 21 Krankenhausentgeltgesetz pseudonyme Fall-Beschreibungen der erfolgten Behandlungen zu erstellen und für gesetzlich eng definierte Zwecke insbesondere zur hoheitlichen Weiterentwicklung der Entgeltsysteme im Gesundheitsbereich bereitzustellen. Das Tübinger Unternehmen BinDoc veranlasst Krankenhäuser, ihm diese Daten für nicht zulässige Analysezwecke zugänglich zu machen. Denn die vorgebliche Anonymisierung findet de facto nicht statt.
Das Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise beschreibt das Angebot und das Vorgehen von BinDoc ausführlich und bewertet es technisch und rechtlich.
https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/sites/default/files/gut_2024_06_bindoc.pdf
Wenn ich in den letzten Jahren in einem Krankenhaus gewesen wäre, würde ich jetzt nachfragen, ob BinDoc verwendet wurde und ggfs. Beschwerde einreichen.