Gastbestellung oder Kundenkonto?

Guten Abend,

ich nutze die Tage zwischen den Jahren dazu, in meinen Accounts aufzuräumen. Dabei frage ich mich gerade, ob es besser ist, bei Onlinebestellungen ohne Konto, also per Gastbestellung zu bestellen oder ein Konto anzulegen (ja - auf möglichst wenige Shops beschränken wäre dabei sicher am besten).

Beispiel ist eine Firma, bei der ich mal etwas als Gast bestellt habe. Von der habe ich auf Rückfrage nun folgende Auskunft:

Unter der Kundennummer xxxxxxx haben Sie als Kunde bei uns gelistet. Sie haben allerdings keinen Web-Account und bisher immer ohne Registrierung bestellt.

Die letzte (und einzige) Bestellung in diesem Shop ist drei Jahre her. Was diese Aussage konkret in diesem Kontext bedeutet frage ich gerade nach. Aber: was, wenn jeder Shop „Gastbestellung“ für sich selbst defniert?

Meine Sorge ist jetzt: Lande ich bei Gastbestellungen genauso in Datenbanken wie mit Kundenkonto? Falls ja hätte ich im Zweifel ja noch weniger Übersicht und Möglichkeiten, Rechte wahrzunehmen.

Sobald Du etwas bestellst, muss der Shop das 10 Jahre nach HGB und 7 Jahre nach AO aufbewahren, völlig unabhängig davon, ob Du mit oder ohne Konto bestellt hast.
Welche Rechte meinst Du? Auskunft, Widerruf, Gewährleistung? sehe nicht welchen Einfluss das haben sollte, außer dass es mit Konto ein paar Daten mehr sind.

Würde ich so pauschal auch nicht sagen. Denn damit hätten zwar weniger Firmen/Menschen deine Daten, dafür aber auch genauere Datensätze, aus denen sich ggf. was ableiten lässt.

Wenn du z.B. eine Salatgurke und Gleitgel in dem gleichen Shop bestellst, ist das schon was anderes als wenn du es auf zwei Shops aufteilst. :wink:

Es ist halt immer ein Entweder-Oder.

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@sumpfkraut
Grundsatzlich musst bei einer Online-Bestellung unterscheiden zwischen den Daten, die im Rahmen der Transaktion anfallen und den „echten“ Bestelldaten.

Zu den „echten“ Bestelldaten zählen, z.B. alle Daten zum Lieferschein, Bestellschein oder Rechnung. Diese Daten unterliegen den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Diese muss auch der Lieferant ggf. beauskunften bzw. auch darauf kannst Du Deine Betroffenenrechte ausüben.

Bei Gastbestellungen sind diese echten Bestelldaten meist identisch mit den Transaktionsdaten.
Werden Deine Daten, z.B. an den Versanddienstleister für Zustellungsdienstleistungen übermittelt, (dieser Vorgang ist zumindest beim Standardversand einwilligungspflichtig) dann können diese Daten auch kürzeren Aufbewahrungspflichten unterliegen. Auskunftspflichtig sind hier in der Regel die Versandienstleister.

Legst Du Dir ein Kundenkonto an, so unterliegt dieses in der Regel nicht den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Normalerweise kannst Du Dein Konto sofort löschen, denn die aufbwahrungspflichtigen Daten sollten in den Finanz- und Materialwirtschaftssystemen vorliegen.

All’ das hängt aber immer davon ab, wie der Bestellprozess konkret ausgestaltet ist und welche Daten im Kundenkonto vorgehalten werden, daher ist das alles immer auch im Einzelfall zu bewerten.

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Korrigiert mich aber die einzigen Mehrdaten bei einer Konto Erstellung wären doch nur das Passwort.

Hab auch schon oft mit Gastkonto bestellt. Mittlerweile mit Passwortmanager erstellen ich immer ein Konto.
Da die wichtigsten Daten wie Adresse, Zahlungsmittel und E-Mail so oder so angegeben werden müssen.

Ich vermute, dass da je nach Shop noch sehr viel mehr Daten anfallen könnten, zB welche Artikel man sich wie lange angesehen hat, ohne sie zu kaufen, oder selbst angelegte Merk- und Wunschlisten.

Und sogar Daten, die von anderen Websites stammen (wenn zB Amazon-Links in deren Seite eingebunden sind und du eingeloggt bist).

Ich denke auch, dass die Daten mit Konto über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen hinaus gespeichert werden können.

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In der Theorie sollen bei Gastkonten weniger Daten gespeichert werden. In der Praxis spricht die Aufbewahrungspflicht der Händler dagegen.
Und die Programmierer. Denn würde ich sowas programmieren, dann wäre ein Gastkonto exakt wie ein normales Konto - nur ohne Passwort. Ich gehe davon aus, dass das in etwa auch bei 90% der Shops so gelöst ist.

das sehe ich als Vorteil des Gastkontos. Denn viele Benutzer wissen nicht, wie man mit Passwörtern umgeht, und auch viele Programmierer wissen nicht wie sie das tun soll(t)en. Und auch die Emailadresse kann nach Erfüllung gelöscht werden. Also insgesamt weniger Daten die im Darknet auftauchen können.

Der Unterschied zwischen Kundenkonto und Gastbestellung ist bei einer einzelnen Bestellung doch kaum relevant.
Interessant ist es bei mehreren Bestellungen. Als Gast ist es dann jedes Mal ein einzelne Bestellung die aus Sicht des Händlers erstmal nicht zusammenhängen.
Mit einem Kundenkonto gibst Du dem Händler die Möglichkeit deine Bestellungen über einen Zeitraum zusammenhängend auszuwerten.

Ich weiß nicht… man bestellt idR an dieselbe Postadresse, nutzt dieselbe Mailadresse und zahlt mit demselben Konto. Das lässt sich doch mit einem Klick zusammenhängend darstellen.

Denke wirklich, es geht um zwei Dinge:

  • Speicherung der Daten über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen hinaus
  • Speicherung von zusätzlichen Daten (welche Produkte interessieren sonst noch, wonach wurde gesucht, Verknüpfungen mit anderen Konten wie Amazon, Wunschlisten etc)
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@Nana

Sicher werden i.d.R. bei Online-Shop noch viel mehr Daten erhoben, u.a. die von Dir angedeuteten Warenkorb-Daten, die meist über Cookies (diese sind ggf. einwilligungspflichtig, aber auch hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an) gesammelt werden.
Solche Daten landen aber normalerweise nicht im Kundenkonto sondern z.B. in der jeweiligen Analytics-Plattform (Google, Matomo, Adobe, etc.),

Werden sie es doch, dann müssen diese in der Auskunft auftauchen.

Weiterhin:

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen müssen nicht zwingend mit der datenschutzrechtlichen Speicherdauer übereinstimmen. Ggf. gibt es Zwecke, eine abweichende Speicherdauer bedingen.

Was die

betrifft, so empfehle ich, sich die AGBs und Datenschutzhinweise vor dem Anlegen eine Kundenkontos anzusehen.

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