„eIDs“ von den einen heiß begehrt von den anderen abgelehnt…
Da es wohl langsam mit der Umsetzung von flächendeckender Einführung von eIDs los geht und angeregte durch dieses Thema 1&1 GMX Web.de NetID Automatische Einwilligungen wollte ich hier mal eine kleine Übersicht zusammentragen.
netID https://partner.netid.de/
verimi https://verimi.de/
(Hinzugefügt 21.12.2023 )
Global:
https://www.id2020.org/
Seit 2016 fördert ID2020 ethische, datenschutzfreundliche Ansätze zur digitalen Identifizierung, um eine gerechte soziale, politische und wirtschaftliche Teilhabe zu unterstützen.
Auszug:
[…]
So hat ID2020 beispielsweise 2021 die Good Health Pass Collaborative ins Leben gerufen, um Grundsätze und Standards für digitale Gesundheitspässe zu entwickeln, die den internationalen Reiseverkehr während der COVID-19-Pandemie wiederherstellen sollen. Diese sektorübergreifende Initiative brachte mehr als 125 Unternehmen und Organisationen aus dem Technologie-, Gesundheits- und Reisesektor zusammen.
ID2020 und die Digital Impact Alliance (Seite enthält Google Scripte) kündigten Pläne an, sich im August 2023 zusammenzuschließen, um die digitale Transformation im Interesse und zum Wohle der Menschen und der Gesellschaft voranzutreiben. Die Digital Impact Alliance beherbergt nun das einzigartige Wissen, die Produkte und die Expertise von ID2020 im Bereich der digitalen ID und wird die Bedeutung der ethischen digitalen ID in die fortgesetzte Förderung einer inklusiven und vertrauenswürdigen digitalen öffentlichen Infrastruktur und Datenverwaltung integrieren.
[…]
https://worldcoin.org
Für jeden Menschen - Privatsphäre an erster Stelle. Im Besitz von allen.
Worldcoin - Für ein menschlicheres Blockchain-Protokoll
World ID - Für ein menschliches Internet
Wir stellen vor:
World ID 2.0 -Ein menschlicher Reisepass für das Internet
Die Worldcoin-Gemeinschaft baut ein menschlicheres Wirtschaftssystem auf.
Worldcoin soll das größte digitale Identitäts- und Finanznetzwerk der Welt werden, das jedem Menschen Eigentum gibt. Worldcoin zielt darauf ab, allen Menschen unabhängig von ihrem Land oder ihrer Herkunft Zugang zur globalen Wirtschaft zu verschaffen und einen Platz zu etablieren, von dem jeder Mensch im Zeitalter der KI profitieren kann.
Kleiner Artikel dazu von Stiftung Warentest (13.12.2018)
https://www.test.de/Login-Dienste-Verimi-und-NetID-Bequemer-Zugang-gegen-Nutzerdaten-5413816-0/
Eine gute Seite um sich einen kleinen Eindruck über den Status der flächendeckenden Einführung zu verschaffen bietet die Offizielle Seite https://www.personalausweisportal.de
Kleine Auszüge:
10.02.2023 - gematik setzt auf den Online-Ausweis für das Gesundheitswesen
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2023/11_bundid.html
Die gematik GmbH führt schrittweise digitale GesundheitsIDs ein, die in Zukunft die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ersetzen können. Für das Anlegen einer GesundheitsID, also einer digitalen Identität für das Gesundheitswesen, kann die 2-Faktor-Authentisierung mit dem Online-Ausweis genutzt werden.
Die gematik GmbH hat am 9. Februar 2023 die Spezifikation für digitale Identitäten veröffentlicht. Das ist die Grundlage für die Krankenkassen, um digitale Identitäten zu entwickeln. Erste Krankenkassen werden bereits im Laufe dieses Jahres ihren Versicherten die digitale GesundheitsID anbieten; ab dem 1.1.2024 sind sie dazu verpflichtet. Die Nutzung bleibt für Anwenderinnen und Anwender freiwillig.
Der Zugang zu Online-Gesundheitsanwendungen soll damit erleichtert und über das Smartphone intuitiver werden. Digitale Identitäten ermöglichen es Versicherten, sich künftig über ihr Smartphone in Apps wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte einzuloggen. Bekannt ist das bereits aus vielen anderen Lebensbereichen, zum Beispiel beim Zugang zum Bankkonto, Login zum Twitter-Account oder beim Entsperren des Smartphones.
Ab 2026 kommt eine weitere Funktion hinzu: Patientinnen und Patienten brauchen dann keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mehr als Versicherungsnachweis in der Praxis, sondern können sich mit ihrer digitalen Identität ausweisen. Dies ist ein wesentlicher Schritt in die kartenunabhängige Zukunft der Telematikinfrastruktur. […]
09.11.2023 - In Berlin gibt’s die Meldebescheinigung digital mit BundID und Online-Ausweis
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2023/11_bundid.html
[…] Berliner können ihre Meldebescheinigung online und gebührenfrei als Ende-zu-Ende digitalisierte Dienstleistung erhalten. Dafür nutzt das Land Berlin erstmalig die BundID, das Nutzerkonto des Bundes.
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin hat am 8. November 2023 in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass eine neue digitale Verwaltungsleistung bereitgestellt wurde, die mit der BundID und dem Online-Ausweis genutzt wird. Damit geht das Land Berlin den ersten Schritt hin zur flächendeckenden Einführung der BundID und zur Ablösung des eigenen Servicekontos.
Ab sofort haben alle Berlinerinnen und Berliner die Möglichkeit, eine Meldebescheinigung als Ende-zu-Ende digitalisierte Dienstleistung online zu erhalten. Mit dem neuen Service können selbst sogenannte qualifizierte Meldebescheinigungen einfach als PDF-Datei abgerufen werden – und das sogar komplett gebührenfrei. […]
30.11.2023 - Persönliche digitale Brieftasche für Bürgerinnen und Bürger: Sichere Identifizierung und Verwaltung amtlicher Dokumente mit dem Smartphone
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2023/11_digitale_brieftasche.html
Erster Architektur-Vorschlag für European Digital Identity Wallet veröffentlicht / Aufruf zur Beteiligung.
Das European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) ist eine persönliche digitale Brieftasche, mit der sich Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen künftig digital ausweisen können sollen. Außerdem sollen sie ihre Identitätsdaten und amtlichen Dokumente darin speichern und verwalten können. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen bereits ähnliche Anwendungen auf ihren Smartphones, um Tickets oder Bordkarten zu speichern oder ihre Bankkarten für Zahlungen bereitzuhalten. Im Zuge der Revision der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung 2.0) sollen von den EU-Mitgliedstaaten ausgestellte beziehungsweise zertifizierte EUDI-Wallets zukünftig für alle Europäerinnen und Europäer zur Verfügung stehen und eine vertrauenswürdige und sichere digitale Identität gewährleisten.
Im Juni 2023 startete das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) einen offenen Konsultations- und Architekturprozess für eine entsprechende Infrastruktur unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden, Unternehmen, der Wissenschaft und Verwaltung sowie der Zivilgesellschaft. Nun ist ein Architektur-Vorschlag zur Diskussion mit der Öffentlichkeit veröffentlicht. […]
22.11.2023 - Bundestag - Inneres und Heimat
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-979152
Noch kein Datum für öffentlichen Start der Smart-eID Berlin:
Über die „Smart-eID“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9185) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/8930).
Danach setzt die Smart-eID auf dem bestehenden Online-Ausweis auf und erweitert diesen um das „Komfortmerkmal, die Karte bei der Nutzung nicht an das mobile Endgerät halten zu müssen“. Ein Datum für den öffentlichen Start der Smart-eID steht laut Bundesregierung noch nicht fest. „Nach Aufnahme des Wirkbetriebs, in dem mit ,echten’ Ausweisen Smart-eIDs erzeugt werden können, ist zunächst eine kurze nicht öffentliche Testphase geplant“, heißt es in der Antwort weiter. Anschließend solle die öffentliche Freischaltung erfolgen, „so dass alle Nutzerinnen und Nutzer mit geeignetem mobilen Endgerät Smart-eIDs erzeugen können“.
28.11.2023 eIDAS: GI (Gesellschaft für Informatik e.V.) unterzeichnet offenen Brief zu umstrittener EU-Reform
https://gi.de/meldung/eidas-gi-unterzeichnet-offenen-brief-zu-umstrittener-eu-reform
Wissenschaftler und NGOs aus 42 Ländern haben sich in einem offenen Brief gegen eine von der EU vorgeschlagenen Reform zur digitalen Identität ausgesprochen. Auch die GI hat den Brief unterzeichnet.
Die Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) soll Unternehmen, Bürger und Behörden dabei unterstützen, sichere elektronische Interaktionen durchzuführen. Sie soll zunächst dazu dienen, dass Menschen und Unternehmen ihre eigenen nationalen elektronischen Identifizierungssysteme (eIDs) nutzen können, um auf öffentliche Dienste zuzugreifen, die online in anderen EU-Ländern verfügbar sind.
Die von der EU vorgeschlagene Gesetzgebung bietet in ihrer jetzigen Form jedoch Grund zur Besorgnis. So heißt es in dem offenen Brief: „Das Abkommen sorgt nicht wie beabsichtigt für angemessene technologische Schutzmaßnahmen, sondern viel mehr für weniger Sicherheit aller Beteiligten. Das Recht auf Privatsphäre der Bürger und die Sicherheit der Online-Kommunikation wird dabei nicht angemessen berücksichtigt.“
Sichere Kommunikation im Internet
Besonders kritisch wird der Text für Artikel 45 gesehen. Der aktuelle Vorschlag erweitert die Möglichkeiten der Regierungen, sowohl ihre eigenen als auch andere EU-Bürger zu überwachen. Dies geschieht, indem die technischen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um verschlüsselten Internetverkehr abzufangen. Jeder EU-Mitgliedsstaat ist so in der Lage, den Internetverkehr eines EU-Bürgers ohne wirksame Rechtsmittel auszuspähen.
Die 551 unterzeichnenden Organisationen und Wissenschaftler fordern grundlegende Änderungen in Artikel 45. Es sollte gewährleistet werden, dass sich EU-Staaten nicht in Vertrauensentscheidungen im Zusammenhang mit kryptografischen Schlüsseln und Zertifikaten einmischen, die zur Sicherung des Internetverkehrs verwendet werden.
Das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat werden dazu aufgefordert, die Gesetzgebungsverfahren zu überdenken und sich zu mehr Transparenz zu verpflichten. So können Experten und die Öffentlichkeit effektiv zur Entwicklung neuer Verordnungen beitragen.
Es muß ja auch nicht alles schlecht sein, doch früher oder später wird es wohl verpflichtend werden.
(Denke aber nicht das es soweit kommt …)
14.12.2023 Bundestag verabschiedet Digitalgesetze für bessere Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundestag-verabschiedet-digitalgesetze-pm-14-12-23.html
Mit den Digitalgesetzen läuten wir für das deutsche Gesundheitswesen endlich das digitale Zeitalter ein. Die Aufholjagd starten wir mit dem elektronischen Rezept, das ab 1. Januar Standard wird. 2025 bieten wir die elektronische Patientenakte für alle an. Und wir verbessern die Forschung an Gesundheitsdaten. Die Digitalgesetze markieren einen entscheidenden Schritt in Richtung eines neuen, lernenden Gesundheitssystems, das sowohl die Spitzenmedizin verbessern als auch die Routineversorgung sicherer machen wird. Damit wird es uns gelingen, bei Krebsforschung, Demenzstudien und anderen wichtigen Forschungsfragen in der Medizin wieder an die Weltspitze zu kommen.
Hier einige Zitate von Prof. Karl Lauterbach aus seiner Rede vor dem Bundestag:
Quellen :
Twitter
borncity.com
Die Gesetze haben einen konkreten Nutzen für Patientinnen und Patienten. Heute ist es oft so: Befunde liegen nicht vor, es gibt Doppeluntersuchungen – das führt dazu, dass die Behandlung schlechter ist, als sie sein könnte. Künftig werden die Daten da sein.
Ärztinnen und Ärzte können zudem effizienter und genauer arbeiten, wenn mehr Daten vorliegen. Die Labordaten z. B. lassen sich mit dem Praxisverwaltungssystem schnell und einfach in die ePA eintragen. Das Ergebnis: eine viel bessere Medizin.
Das GDNG & das Gesetz zur ePA greifen wie Zahnräder ineinander: Wir werden Daten so aufbereiten, dass wir sie sicher & pseudonymisiert für Forschung verwenden können. Mit Daten trainierte KI-Systeme ermöglichen dann eine ganz neue individualisierte Medizin.
Zur Kritik an der Datennutzung entgegnete der Gesundheitsminister:
Mit dem Schüren von wissenschaftlich unbegründeten Ängsten hat man dafür gesorgt, dass wir jahrelang nicht weitergekommen sind. Wir nutzen modernste, sicherste Technologie, für die sich Fachleute schon lange einsetzen.
Es ist gut, wenn Wissenschaftler, Pharmaunternehmen, KI-Firmen, Medizinproduktehersteller gemeinsam mit diesen Daten forschen, wenn das Gemeinwohl dabei im Vordergrund steht und nicht der Profit. Genau das ermöglichen wir mit dem GDNG.
Es ist unstrittig, dass Künstliche Intelligenz und große Datenanalysen die Medizin mehr verändern werden, als jede andere wissenschaftliche Errungenschaft, die wir beobachten. An diesem Fortschritt sollen die Patienten in Deutschland teilhaben.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Die Gesetzesinhalte im Einzelnen
Digital-Gesetz
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Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-Out). Für privat Versicherte können die Unternehmen der PKV ebenfalls eine widerspruchsbasierte ePA anbieten.
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Mit der ePA erhalten die Versicherten eine vollständige, weitestgehend automatisch erstellte, digitale Medikationsübersicht. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept können so ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser erkannt und vermieden werden. Zudem werden Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt.
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Von Beginn an werden in der ePA auch weitere wichtige Behandlungsinformationen, wie beispielsweise Arztbriefe, Befundberichte oder auch Entlassbriefe, verfügbar gemacht.
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Menschen ohne eigenes Smartphone werden ihre ePA in ausgewählten Apotheken einsehen können. Außerdem werden die Ombudsstellen der Krankenkassen diejenigen Versicherten bei der Ausübung ihrer Rechte unterstützen, die ihre ePA nicht über eine ePA-App verwalten.
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Das E-Rezept wird weiterentwickelt, als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert und ein weiterer Zugangsweg per ePA-App eröffnet.
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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden tiefer in die Versorgungsprozesse integriert und ihr Einsatz transparent gemacht. Mit der Ausweitung der DiGA auf digitale Medizinprodukte der Risikoklasse IIb werden sie auch für komplexere Behandlungsprozesse – z.B. für das Telemonitoring – genutzt werden können.
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Damit die Telemedizin fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung wird, werden die Mengenbegrenzungen aufgehoben und mit der Ausweitung der Telemedizin auf Hochschulambulanzen, psychiatrische Institutsambulanzen und psychotherapeutische Sprechstunden neue Versorgungsmöglichkeiten eröffnet. Mit der assistierten Telemedizin wird außerdem ein niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung geschaffen.
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Ein neuer Prozess für die Erstellung und Festlegung von Datenstandards sorgt dafür, dass Interoperabilitätsvorgaben von hoher Qualität und verbindlich einzuhalten sind.
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Ein Digitalbeirat bei der gematik, der unter anderem mit Vertretern des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Medizin und Ethik besetzt sein wird, soll künftig die gematik bei all ihren Festlegungen mit abgewogenen Empfehlungen zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datennutzung und der Anwenderfreundlichkeit beraten.