E-Patientenakte Opt-Out

Gibt es generell schon eine Vorlage bzw. eine Website, bei der ich meinen „upt-out“ zur E-Patientenakte setzen kann? Es wurde ja beschlossen, dass es ALLE bekommen, außer man widerspricht…

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Aktuell wird sich das (gesellschaftliche) Interesse an diesem Thema, abgesehen von Karl Lauterbach und dessen Auftraggebern, in Grenzen halten. Spruchreif soll das Konstrukt voraussichtlich Ende 2024 werden.

Dass von den offiziell genannten 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland bislang weniger als 1% von der ePA Gebrauch machen (machen sollen), wird „da oben“ sicherlich nicht gerne gesehen. Deshalb muss nun dahingehend massiv ge-push-t werden.

[…]
Seit 1. Januar 2021 bieten die Krankenkassen ihren Versicherten eine App an, mit der sie Zugang zur ePA bekommen. Die Nutzung ist freiwillig, weniger als ein Prozent der Versicherten macht davon bisher Gebrauch.
[…]

Quellen:

https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Elektronische-Patientenakte-Das-sind-die-wichtigsten-Fakten,faqpatientenakte100.html

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/lauterbach-elektronische-patientenakte-wird-2024-verbindlich

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Nein. Ich habe bereits im Dezember, nachdem diese Pläne erstmals von der Gematik öffentlich angekündigt wurden, meine Krankenkasse kontaktieren. Die Antwort war, dass ein Opt-Out noch nicht möglich ist, weil es weder konkrete gesetzliche Vorgaben noch einen Prozess für die Verarbeitung des Opt-Out gibt. Ich soll später noch mal wiederkommen.

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Im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wurde die Elektronische Patientenakte am 09.10.2023 behandelt: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss/oeffentliche-sitzung-am-9-oktober-2023-970852

Ein paar Punkte daraus (ohne Wertung):

  • ePA weiterhin freiwillig, Opt-Out soll analog und digital möglich sein (mit ausreichender Frist)
  • Datenhoheit hat weiterhin der Patient (kann entscheiden, dass Daten nicht in ePA aufgenommen werden)
  • mit Opt-Out sollen Nutzungshürden abgebaut werden
  • bestmögliche Versorgung nur mit zentraler Speicherung möglich
  • unnötige Mehrfachuntersuchungen können vermieden werden; Wechselwirkungen von Medikamenten können frühzeitig erkannt werden
  • Arztgeheimnis weiterhin gegeben
  • kein Mehraufwand für Ärzte (Medikationsdaten automatisch verfügbar; Anwendungsfälle werden sukzessive erweitert); Such- und Filterfunktion
  • Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert (Antwort zur Frage ob E2E)
  • 0,6 % der Versicherten haben aktuell eine ePA; 2/3 der Bevölkerung wollen eine ePA nutzen
  • D unattraktiv für Unternehmen, andere Länder legen DSGVO unternehmensfreundlicher aus
  • „Datenschutz und Datensicherheit haben dazu geführt, dass wir nicht zu einer Datennutzung kommen“ (Maximilian Funke-Kaiser; FDP)
  • 2,5 % des Brutto-Umsatzes werden Ärzten abgezogen, die nicht an ePA teilnehmen, keine Opt-Out-Möglichkeit für Ärzte
  • Befüllungsverpflichtung für Ärzte: bezogen auf konkrete aktuelle Behandlung (Kann-Regelung: Befundberichte); auf Verlangen der Patienten
  • Private Krankenkassen können ePA anbieten, müssen es aber nicht; Pflicht für gesetzliche KV
  • Daten werden an Forschungsdatenzentrum übermittelt (mit Opt-Out) → Patienten haben später kein Auskunftsrecht was mit Daten passiert (Hinweis: mal wird von anonymisierter, teilweise von pseudonymisierter Form gesprochen)
  • BSI und BfDI werden nur noch im Benehmen einbezogen (Selbiges, was Sicherheitszertifizierung betrifft)

Weiterhin möchte ich noch auf folgende Themen in diesem Forum hinweisen: E2E-Verschlüsselung, Ärztliche Behandlungsunterlagen und Patientenakte, TK-Safe

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Nachtrag dazu:
Bei meiner Krankenkasse (Techniker) kann man ab sofort der ePA widersprechen und diese wird dann nicht angelegt!
Weiterhin besteht laut der KK die Möglichkeit es später doch zu nutzen, falls man es dann möchte.

Die AOK dazu:

Kann ich mit dem Widerspruch schon jetzt verhindern, dass eine ePA für mich angelegt wird?

Seit Inkrafttreten des DigiG können Versicherte bereits formlos gegen das Anlegen einer ePA widersprechen. Wir empfehlen aber, das Informationsschreiben abzuwarten, das voraussichtlich im Sommer 2024 von der AOK verschickt wird. Ab dem Zeitpunkt wird auch ein digitaler Prozess (Online-Formular) für den Widerspruch zur Verfügung stehen.

Das sollte dann auch für alle Krankenkassen gelten.

Zur ePA habe ich am Wochenende auf der GPN in Karlsruhe einen säääähr interessanten Talk dazu als Fortsetzung zum Status quo im
Vorjahr gehört, der u.a. sehr bildlich darstellt, welchen „Spaß“ Arzt und Paniert bei einem Opt-out haben werden (wobei ich sehr gut nachvollziehen kann, dass man lieber out-opten will!):
https://media.ccc.de/v/gpn22-389-elektronische-patientenakte-epa-made-in-germany-digitalisierung-in-der-medizin-2024

Die Techniker Krankenkasse verschickt Informationen an ihre Kunden:

Die ePA ab 2025 für alle.
Übrigens: Die ePA ist freiwillig und Sie können sie jederzeit löschen lassen. Wenn Sie schon jetzt keine ePA für sich und Ihre Familie wollen, widersprechen Sie bitte unter folgendem Link:

Link + PW

Sie haben vor dem 26. März 2024 widersprochen? Leider sind diese Widersprüche nicht rechtsgültig und wir dürfen sie nicht akzeptieren. Widersprechen Sie darum bitte noch mal."

Gibt es mittlerweile weitere Kritikpunkte als bisher hier aufgeführt?
Elektronische Patientenakte (ePA): Opt-Out-Regelung und weitere Kritik

Ich denke hier können bestimmt weitere Kritikpunkte zusammengetragen werden. :wink:

cya

Ich bin jetzt auch darueber gestolpert und wollte das mal testen.

Hab also in der TK App danach gesucht und erstmal rausgefunden, dass diese Funktion nur in deutscher Sprache vorhanden ist und nur mit der neuesten Version. Also ueber den Aurora Store die Version 6.7.0 runtergeladen.

Bisher fand ich die Verbindungen der App noch recht datenschutzfreundlich, das hat sich jetzt aber deutlich verschlechtert (bisher nur kobil.tk.de, crashreporter.tk.de (geblockt bei mir), app-api.tk.de, integrity.tk.de und authentication.tk.de). Hinzugekommen ist nun: firebaselogging.googleapis.com (natuerlich auch geblockt via Rethink). Spoiler: innerhalb von wenigen Minuten die meisten Verbindungen. Soweit so schlecht.

Wollte dann einen TK-Safe erstellen und sehe eine neue Verbindung zu sso.agembi.com. Ein whois liefert was mit softlayer.com, was auf die IBM Cloud weiterleitet. Gut, dass haette ich auch einfacher rausfinden koennen

Hab hier bisschen widerspruechliche Aussagen gefunden. Einmal das hier (Quelle „Sind die Daten in der ePA sicher?“):

Die Daten werden in der ePA verschlüsselt abgelegt. Niemand außer der oder dem Versicherten und denjenigen, die von diesen zum Zugriff berechtigt wurden, können die Inhalte lesen. Die Krankenkasse darf beispielsweise nicht auf die Inhalte zugreifen. Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres, in sich geschlossenes Netz.

Und (Quelle „Wer ist für die Datenverarbeitung und den Datenschutz verantwortlich?“):

Der Anbieter der Akte ist für die Datenverarbeitung verantwortlich. In der Regel ist das Ihre Krankenkasse. Wenn weitere Unternehmen für den Betrieb mit eingebunden sind, so handeln sie im Auftrag des Anbieters, der die Verantwortung trägt. Weder der Anbieter, noch der Betreiber können die Inhalte der Akte lesen.

Ich glaube ich will das weder in der IBM Cloud noch in der Telematikinfra, noch in einer anderen Cloud haben (und anscheinend macht da jede Krankenkasse ihr eigenes Ding?)

In Zuge dessen frag ich mich:
Wird eine ePA immer angelegt, auch wenn man ihr widerspricht?

Mein Zahnarzt stempelt kein Bonusheft mehr, da er seit 2022 verpflichtet ist, ein digitales Bonusheft zu führen.
Die Frage, wie ein digitales Bonusheft geführt wird, wenn ich der ePA widerspreche, konnte mir weder der Zahnarzt noch die Krankenkasse beantworten.

Wirklich verpflichtet? Kann ich nicht glauben, meine Zahnärztin stempelt weitehin brav das Heftchen ab.

Seit Juli 2021 sind Zahnarztpraxen verpflichtet, die elektronische Patientenakte technisch einzubinden.

steht dort zumindest, und da sich meine Zahnarztpraxis weigert analog zu stempeln, frage ich mich, wie ich ohne ePA denn den Nachweis erbringen kann.

Frag doch mal, ob sie Dir die Vorsorgeuntersuchungstermine ausdrucken. Mein Zahnarzt druckte mir die (ist allerdings schon zwei Jahre her) einfach aus, das hab ich der Versicherung vorgelegt.

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klar, kann ich alles machen, aber mir geht es ums Grundsätzliche:
Habe ich Nachteile und werde anders behandelt wenn ich die ePA ablehne?
Das darf eigentlich nicht sein, aber dass alleine die Krankenkasse keine Antwort auf diese Frage hat, zeigt, wie unreif die derzeitige Einführung der ePA ist.

Einfach mal ein bisschen entspannen. Ich muss seit über 30 Jahren meiner Ansicht nach schlechte Entscheidungen der Politik umsetzen. Wenn ich nur an das Desaster mit der für ein halbes Jahr reduzierten Mehrwertsteuer denke, die die Unternehmen mehr gekostet hat, als es irgendjemand was gebracht hat … Oder die unsägliche Energiekostenpauschale - lies mal in ein Lohnabrechnungsforum Deiner Wahl rein, wie lange arme Buchhalter da leiden mussten.

Also: Beginn soll 2025 sein, das heißt, dass bisher noch gar nichts klar ist und Du jetzt auch noch nicht die Pferde scheu machen musst. Bleib cool.

Ich verstehe zwar Deinen Zahnarzt nicht so ganz, warum er nicht einfach einen Patienten glücklich macht mit einem kleinen Stempel, der eh vorhanden ist.

Aber ich würde jetzt einfach mal abwarten. Dass Du zur Vorsorgeuntersuchung da warst, ist bei ihm sowieso gespeichert. Dann füllt er das halt nachträglich noch aus, wenn (auch ihm) klar wird, dass bei Widerspruchspatienten alles den alten Weg geht.

[MOD]: Beitrag angepasst wegen unangemessener Wortwahl

Diese 60 Minuten sind die interessantesten 60 Minuten was die ePA angeht - siehe https://www.kuketz-forum.de/t/e-patientenakte-opt-out/2627/7?u=thomasmerz

Danach will man eigentlich kein Arzt und schon gar kein Hausarzt mehr sein :slightly_frowning_face: :man_facepalming:

Was für eine seltsame Antwort.
Hier geht es doch nicht um meine persönliche Empfindung. Zumal sie auch noch vollkommen falsch interpretiert wird.
Es geht auch nicht darum, ob mein Zahnarzt ein Stempel machen kann oder nicht. Auch ist es hier der falsche Ort um seinen persönlichen Frust abzuladen.

Eigentlich wird in diesem Forum sachlich über datenschutzrechtliche Aspekte und all deren Auswirkungen diskutiert.
Wenn man nachweisen kann, dass durch die Ablehnung der ePA tatsächliche Nachteile entstehen, wäre das ein klarer Verstoß gegen die Grundlagen der Einführung.

Dann bitte ich um Entschuldigung. Für mich las sich das etwas verzweifelt, aber da hab ich Dich wohl missverstanden.

[sarkasmus]
Die Lösung des Problems ist doch ganz einfach:
Alles, was irgendwo und irgendwie kommuniziert werden muss, wird per WhatsApp kommuniziert („WA“ verwendet praktisch jeder).
Und:
WhatsApp ist schließlich „verschlüsselt“ und damit „supersicher“.
[/sarkasmus]
:rofl:

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