Das sehe ich nicht so. Grundsätzlich: jeder wie er mag.
Ich habe also nichts gegen die digitalen Varianten, sondern ich habe etwas gegen den Ausschluss der nicht-digitalen Variante.
Wer nicht registriert und vermutlich künftig getrackt unterwegs sein will, darf nur lokale und teuere Mehrfahrtenkarten, Einzelfahrscheine und Tageskarten nutzen. Das kann man als Bestrafung empfinden.
Wenn so etwas mal etabliert ist, ist es erfahrungsgemäß ganz schwer loszuwerden. Ich erinnere an die Vorratsdatenspeicherung aktuell.
Das ist jetzt zur Einführung die harmlose Nutzung, um erstmal möglichst alle Fahrgäste zu registrieren.
Wir wissen aber, daß Unternehmen des ÖPNV immer ein (durchaus nachvollziehbares) Interesse an der Fahrgast-Zählung haben, um ihre Linien und Ressourcen zu planen.
Das wurde früher anonym (meist von Studenten) auf Papierlisten gemacht, gelegentlich angereichert mit anonymen Interview-Stichproben einzelner Fahrgäste, wie und warum sie genau unterwegs sind.
Die Fahrzeuge sind (jedenfalls hier) schon seit langem mit RFID-Lesestationen für die schon länger existierenden, optionalen Chipkarten-Fahrscheine ausgestattet.
Wenn erstmal der Durchsatz des Deutschlandtickets weit genug gediehen ist, ist es ein Leichtes, damit (oder mit anderen technischen Lösungen) die Fahrgäste laufend zu zählen.
Das wäre noch sinnvoll gewesen, wenn es anonym wäre.
Nur sind mit dem neuen digitalen Ticket die Fahrgäste nicht mehr anonym, und auch nicht wie bei den Touristcards nur
Vorname
Nachname
Tariftyp
Gültigkeitsdatum
gespeichert, sondern beispielsweise mit folgenden Daten registriert, im einfachen Fall:
Anrede
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
Vertreter
Vertreter Nachname
Vertreter Vorname
Straße
Hausnummer
Hausnummerzusatz
Wohnort
Postleitzahl
Eventuell, wohnt bei
Kartenherstellung
Vorname
Nachname
Berechtigungsnachweis mit QR-Code, von der Leistungsstelle
Leistungszeitraum von, auf Berechtigungsnachweis
Leistungszeitraum bis, auf Berechtigungsnachweis
Passbild
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, bei Schülern unter 16 Jahren des Schülerausweises
oder im Sozial-Fall:
Name
Vorname
Geburtsdatum
Berechtigungszeitraum
Lieferanschrift
Ggf. gesetzlicher Vertreter (Name, Vorname)
Mailadresse
Zustimmungserklärung zur Datenspeicherung und -verarbeitung
IP-Adresse
Berechtigungsnachweis, mit bewilligtem Leistungszeitraum und Barcodeinformation für jeden Leistungsberechtigten
Lichtbild (Passfoto (410x530 px) oder eine Fotodatei in einem gängigen Format)
Kopie des Personalausweises oder eines anderen Ausweisdokuments
Aufdruck auf Trägerkarte
Name
Vorname
Berechtigungszeitraum
Lichtbild
Kartennummer (8-stellig, übernommen vom QR-Code bzw. Strichcodeaufkleber)
Hier wird also (dann) mit dem ganzen Datensatz persönlich getrackt!
Diese Angebote gibt es ausschließlich digital und das ist schlecht.