Datenschutz und die Praxis der Bundesagentur für Arbeit

Hallo zusammen,

ich möchte ein Thema zur Diskussion stellen, das mir in letzter Zeit zunehmend Sorgen bereitet: die Praxis der Bundesagentur für Arbeit (BA), standardmäßig alle Telefongespräche mitzuhören. Diese Vorgehensweise wirft für mich einige kritische Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und die rechtlichen Rahmenbedingungen, die in Deutschland gelten.

Zunächst einmal stellt sich die Frage, wie diese Praxis mit dem Grundrecht auf das Geheimnis des gesprochenen Wortes vereinbar ist. In Artikel 10 des Grundgesetzes ist das Recht auf die Vertraulichkeit und Integrität des Wortes verankert. Wie kann die BA diese Grundsätze rechtfertigen, wenn sie ohne ausdrückliche Zustimmung der Gesprächspartner Gespräche aufzeichnet oder mithört? Gibt es hier eine gesetzliche Grundlage, die dies legitimiert, oder handelt es sich um eine Übergriffigkeit, die gegen die Rechte der Bürger verstößt?

Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwiefern diese Praxis mit den Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), in Einklang steht. Die DSGVO legt strenge Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Wie wird sichergestellt, dass die Aufzeichnungen der Gespräche nur für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden und nicht in falsche Hände geraten? Welche Maßnahmen sind vorhanden, um die Daten zu schützen und die Rechte der Betroffenen zu wahren?

Ein weiterer Punkt, der mir Sorgen bereitet, ist die Transparenz dieser Praxis. Sind die Bürger ausreichend über die Möglichkeit informiert, dass ihre Gespräche mitgehört werden? Gibt es klare Informationen darüber, wie lange diese Daten gespeichert werden und wer Zugriff darauf hat?

Ich würde gerne eure Meinungen und Erfahrungen zu diesem Thema hören. Gibt es rechtliche Einschätzungen oder Urteile, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen? Wie seht ihr die Balance zwischen der Notwendigkeit der BA, ihre Aufgaben zu erfüllen, und dem Schutz der individuellen Rechte der Bürger?

Ad hoc: das klingt eher nach Eingriff in das TK-Geheimnis als nach Datenschutzverstoß. Soll nicht heißen dass bei der BA Datenschutz in Ordnung ist, ich habe eine Beschwerde laufen: https://blog.lindenberg.one/DinoDatenschutz2405BundesagenturArbeit.

Kannst Du bitte darstellen in welchen Situationen „mitgehört“ wird? Wozu überhaupt telefoniert wird? Wer ruft wen an? Und da Du das in Frage stellst: woher weißt Du, dass mitgehört wird? Ggfs. wie wird man informiert und wie wird die Maßnahme begründet?

Fall Anrufe von Kunden bei einer Agentur für Arbeit oder bei der zenralen Hotline der Bundesagentur für Arbeit gemeint sein sollten:

Diese Anrufe werden nicht standardmäßig aufgezeichnet. Noch weniger passiert das überhaupt jemals, ohne dass der Anrufer darüber zu Beginn belehrt wird.

Allenfalls dokumentiert die Bundesagentur im Anschluss an ein Telefonat, dass dieses Telefonat stattgefunden hat und was dessen wesentlichster Inhalt gewesen ist. Das stellt zwar in vielen Fällen eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Diese Dokumentation aber entspricht der guten behördlichen Praxis in sämtlichen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, ist wohl in den meisten Fällen für die verlässliche Aufgabenerfüllung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich und liegt im öffentlichen Interesse. Das Interesse des Betroffenen wiegt dabei regelmäßig weniger schwer bzw. kann es sogar sehr im Interesse des Betroffenen sein, dass eine solche Dokumentation erfolgt (dasselbe könnte sogar für eine Aufzeichnung gelten). Dass solche Behörden allgemein sehr umfassend personenbezogene (und teilweise sogar sehr intime Daten) verarbeiten, ist in diesem Land nunmal so vorgesehen. Gesetzliche Grundlagen dafür kann die Bundesagentur für Arbeit unter anderem im SGB III und X finden. Die DSGVO gilt zwar zumindest auf Umwegen und mit gewissen Einschränkungen durchaus auch für die Bundesagentur für Arbeit. Die DSGVO kennt aber bunmal auch Ausnahmen für ganze Themenbereiche und zudem das entscheidende Kritierium mit dem überwiegenden/öffentliche Interesse.

Und dass die Bundesagentur für Arbeit irgendwelche Telefonate (des Betroffenen mit einem Dritten) „mithört“, wäre mir neu. Die Bundesagentur „hört“ grundsätzlich nur die Telefonate, die von ihr ausgehen oder die an sie gerichtet sind, bei denen sie also leicht erkennbar auf einer der Seiten an dem Telefonat beteiligt ist.

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Diesen Begriff empfehle ich zu vermeiden: https://de.wikipedia.org/wiki/Öffentliches_Interesse

da hingegen stimme ich zu. Nur wenn alle relevanten Gesichtspunkte in der Akte landen, ist rechtliches Gehör zu erreichen. Je nach Verfahren u.a. dass wir Akteneinsicht oder Anhörungen möglich oder vorgeschrieben sind.

so sollte es sein. Aber vielleicht verrät uns @TheAlex wie er zu einem anderen Ergebnis kommt.

Doch, die BfA zeichnet die Gespräche immer auf. Einer Widerspruchsmöglichkeit besteht leider nicht.

Zorry, aber das ist mir nur wirklich mau!
Ohne weitere Erklärung und trotz Bitte es zu klären zu sagen, das sei immer so. Des ist mir nicht fundiert.
So kommt ma’ beim Thema och nicht weiter.

Was viele nicht wissen, ist, dass alle Telefongespräche, die über die Rufnummer 0800 4 555500 geführt werden, aufgezeichnet werden. Dies wirft erhebliche Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und der Vertraulichkeit auf.

Aufzeichnung von Telefongesprächen

Wenn man die oben genannte Rufnummer während der Geschäftszeiten anruft, wird man durch eine Ansage darauf hingewiesen, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Diese Ansage ist zwar eine Form der Information, jedoch stellt sich die Frage, ob dies ausreichend ist, um die rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz zu erfüllen. Die Aufzeichnung von Gesprächen ohne ausdrückliche Zustimmung der Gesprächspartner kann als eklatanter Verstoß gegen die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes angesehen werden.

Nach der DSGVO und dem BDSG ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Dazu gehört in der Regel die informierte Einwilligung der betroffenen Personen. Die bloße Ansage, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, reicht ausdrücklich nicht aus, um eine rechtmäßige Verarbeitung der Daten zu gewährleisten. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Anrufer tatsächlich in der Lage sind, informierte Entscheidungen zu treffen, wenn sie in einer möglicherweise stressigen oder dringenden Situation anrufen.

Die Aufzeichnung von Gesprächen kann das Vertrauen der Bürger in die Institutionen des Staates erheblich beeinträchtigen. Viele Menschen wenden sich an die BA, um sensible Informationen über ihre finanzielle Situation, ihre berufliche Zukunft oder persönliche Probleme zu besprechen. Wenn sie wissen, dass ihre Gespräche aufgezeichnet werden, könnte dies dazu führen, dass sie weniger offen und ehrlich über ihre Situation sprechen. Dies könnte letztlich negative Auswirkungen auf die Qualität der Beratung und Unterstützung haben, die sie erhalten.

Die Aufzeichnung von Telefongesprächen durch die Bundesagentur für Arbeit wirft ernsthafte Bedenken auf und könnte als eklatanter Verstoß gegen die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes angesehen werden.

Das wäre das erste Servicetelefon, bei dem man einem Mitschnitt nicht widersprechen kann …

Nö, passiert leider immer mal wieder. Neulich als ein Anruf an Lenovo durchgeführt habe, ich musste mündlich um Abschaltung der Aufnahme bitten, die andre Seite musste sogar erst nachfragen wie, wusste es nicht…

@TheAlex Danke der Ergänzung. Aktuell ist nen andres Band dort. Ich glaub Dir jetzte, das dort per default mitgeblottet wird.

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Bei meinem letzten Telefongespräch mit der Bundesagentur für Arbeit hat mir der Sachbearbeiter mitgeteilt, dass er keine Möglichkeit hat, die Aufzeichnung des Gesprächs zu verhindern. Soviel dazu.

Hast du schon was unternommen?
Klage eingereicht oder so? @TheAlex

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@Crey
Eine Datenschutzbeschwerde beim BfDI eingereicht; hier tut sich aber seit 7 Monaten nichts…

Wäre hier das Sozialgericht, wie bei allen anderen Streitigkeiten mit der Bundesagentur für Arbeit, zuständig, um dagegen zu klagen?

da Du nicht wegen einer Sozialleistung klagen würdest ist mir das zumindest unklar. Woraus schließt Du auf die Zuständigkeit des Sozialgerichts?
für (Untätigkeits-)Klagen gegen den BfDI ist das Verwaltungsgericht Köln zuständig. Da es aber um das TK-Geheimnis geht, kann das dazu führen, dass Deine Beschwerde abgelehnt wird. Hast Du mal eine Auskunft mit Akteneinsicht beim BfDI angefordert?

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Ich bezog mich darauf, wenn ich gegen die Bundesagentur für Arbeit wegen dieses Datenschutzverstoßes klagen würde.

Welches Gericht wäre hier zuständig?

ich rate mal: § 51 Abs. 1 Nr. 4 SGG „in Angelegenheiten der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit“. Wenn Du TK-Geheimnis/Datenschutz als „übrige“ Aufgabe der BA interpretierst, dann das Sozialgericht Nürnberg. Das schlimmste was Dir passieren kann ist, dass sie es ans Verwaltungsgericht Ansbach weiterreichen und damit erstmal eine Gerichtsgebühr fällig wird.
Nachtrag: nach § 57 SGG kannst Du wohl bei Deinem lokal zuständigen SG klagen. Das garantiert leider nicht, dass die sich mit TDDDG oder DSGVO auskennen.

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In der Hoffnung, dass das SG Nürnberg vor einer Weiterleitung nochmals bei mir anfragt, bevor es ans VG Ansbach weitergeht.

dazu ist es nach meinem Verständnis nicht verpflichtet.
Den Nachtrag hast Du gesehen?

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zur kenntnis genommen
danke dir

Gerade die Tel-Nr ausprobiert: bevor man in ein Gespräch kommt, wird man per Ansage über ein mögliches Mithören informiert und falls man das nicht möchte, zu Beginn des Gespräches darauf hinweist.

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Allgemeine Frage zum Gesprächsmitschnitt: Gilt hier Opt-In oder Opt-Out?