Hallo zusammen,
Ich wende mich mit folgendem Anliegen an euch, mit der Hoffnung, dass du mir eventuell hier weiterhelfen kannst.
Ich bin Beschäftigter im Öffentlichen Dienst und zu meinen Aufgaben gehört unter anderem der Bereich Datenschutz und Datensicherheit.
Ich war zuletzt an einer Grundschule eingesetzt und habe dort meinen Aufgaben entsprechend die IT-Infrastruktur analysiert und begutachtet. Ich habe alle aus meiner Sicht problematischen und fehlerhaften Dienste aufgelistet und der zuständigen Stelle schriftlich mitgeteilt.
An der Schule (Grundschule) wurde und wird Microsoft 365 eingesetzt. Ich hatte dazu keine AVV und auch keine Datenschutz Folgeabschätzung gefunden. Es gab noch weitere zahlreiche Mängel.
Ich teilte der Schulleitung mit, dass die Verwendung von Microsoft 365 ohne AVV und Datenschutz Folgeabschätzung nicht datenschutzkonform ist und gegen geltende Gesetze verstößt. Auch teilte ich der Schulleitung mit, dass sie laut BASS verantwortlich für den Datenschutz ist und das Schulkinder besonders schutzbedürftig sind.
Dieses Thema interessierte die Schulleitung recht wenig, da die Schulleitung diese Software vom Schulträger (Stadt) angepriesen bekommen hat.
In dem Vertrag von der Stadt an die Schule, wo die Regelung von Microsoft 365 beschrieben wurde, wird der Schulleitung die alleinige Verantwortung zugeschrieben und auch schriftlich festgehalten, dass der Schulträger von der Verwendung von Microsoft und 365 abrät.
Nach einiger Zeit gab es offensichtlich schriftlichen Verkehr zwischen der lokalen Datenschutzbeauftragten und der Schulleitung. Hier wurde unter anderem auch das Thema Microsoft 365 besprochen. Es wurde daraufhin auch der Schulleitung schriftlich von der Datenschutzbeauftragten mitgeteilt, dass sie die benötigten Daten wie die AVV zur Verfügung stellen müsste.
Wie ich erst im Nachhinein erfahren habe, hat die Schulleitung offensichtlich meine schriftlichen Stellungnahmen zum Thema Datenschutz und Microsoft 365 zu Überprüfung an die Datenschutzbeauftragte geschickt und wollte von dieser wissen, ob das wirklich so problematisch ist. Daraufhin wurde die Datenschutzbeauftragte aktiv.
Es wurde danach die Schulaufsicht eingeschaltet, und es kam zu einem Gespräch zwischen Schulleitung, Schulaufsicht und meiner Person, wo mir der Vorwurf gemacht wurde, dass ich mit dem Thema Datenschutz extreme Unruhe ins System bringen würde.
Das kann ich zwar nachvollziehen, ist aber laut meiner Arbeitsaufgaben genau mein Arbeitsgebiet.
Nach diesem Gespräch wurden mir nach und nach alle Arbeitsaufgaben entzogen. Daraufhin habe ich alle Unterlagen, die Datenschutzverstöße aufzeigen, an das Hinweisgeberschutzgesetz gesendet. Dort war es über ein Jahr in Bearbeitung, bis es jetzt ans zuständige LDI überstellt wurde. Auch hier habe ich einen ausführlichen schriftlichen Bericht der passenden Stelle.
Dadurch, dass mir so gut wie alle Aufgaben entzogen worden sind und ich eine neue Dienstanweisung bekommen habe, die mich zum nichts tun verbannt hätte,
Ich wurde kurz darauf von meinem Arbeitgeber, unter vollen Bezügen freigestellt,
Da mir das Thema Datenschutz persönlich auch wichtig ist, habe ich immer versucht, die Wichtigkeit von Datenschutz und insbesondere den Datenschutz bei Kindern hervorzuheben und dafür zu werben, dass es auf Dauer gesetzeskonform und vor allem günstiger ist, wenn man datenschutzkonforme Software einsetzt.
Man wollte aus meiner Sicht durch die Freistellung bezwecken, dass man mich von dem Thema weghält und irgendwann an eine neue Schule versetzt.
Ich hatte am 1.7.2024 ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGV O an meine Schulleitung gerichtet.
Ich habe bis heute noch keinerlei Unterlagen erhalten.
Nach dieser Auskunftsanfrage wurden mir alle personalisierten Dienst E-Mails gelöscht, beziehungsweise ich habe keinen Zugang mehr zu den Konten.
Auch das wurde mir schriftlich von der Schulleitung bestätigt.
Nachdem ich keine Rückmeldung auf mein Auskunftsersuchen erhalten habe und meine Mail- und Cloud-Konten gelöscht wurden, habe ich das LDI angeschrieben.
Das war am 11. November 2024, hier habe ich nur die Bestätigung bekommen, dass meine Schreiben eingegangen sind und dass die Schulleitung angeschrieben wurde.
Ich habe jetzt Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wegen des Auskunftsersuchen nach Art. 15 und meiner Mail-Löschung.
Ich habe hier unter anderem das Urteil vom Oberlandesgericht Oldenburg und das Urteil vom EGH beigefügt.
Vertreten lass ich mich hier bisher durch den DGB Rechtsschutz über meine
Es gab auch schon einen Gütetermin, wo der Richter vorgeschlagen hat, dass ich meine Daten bekommen sollte.
Persönlich habe ich, glaube ich, einen ganz anderen Bezug zum Thema Datenschutz. Ich sehe das als wichtiges Gut an und verweise hier oftmals auf Edward Snowden und seine Veröffentlichungen. Ich merke aber immer mehr, dass es den meisten Menschen vollkommen egal ist. Problematisch finde ich es nur, wenn öffentliche Stellen wie das Land und wie hier insbesondere bei Schulen nicht nur Unsummen für Software ausgeben, die nicht datenschutzkonform ist und dann noch mit unseren Daten bezahlen, während man das Geld besser in eigene Entwicklung gesteckt hätte.
Ich sehe in meinem Fall, was das für Kreise gezogen hat und kann auch verstehen, warum man mich so klein halten möchte.
Die Schule, an der ich die Missstände aufgedeckt habe, gehört zur Stadt und die Stadt hat für sämtliche Schulen für fünf Jahre Microsoft Lizenzen im großen Stil gekauft und befürchtet natürlich jetzt, dass diese Software nicht mehr eingesetzt werden kann, da die den gesetzlichen Bestimmung nicht entspricht, was aber zur Folge hat, dass die städtische IT-Abteilung Unsummen an Geldern verbraten hat.
Ich bin nach wie vor fest entschlossen, meine Situation rechtlich zu klären, weil ich finde dass viel zu wenige das Thema Datenschutz in die Hand nehmen und sich erst dann was bewegt, wenn auch Behörden Strafen zahlen müssen und dann ans Überlegen kommen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir hier hilfreiche Tipps geben könntest. Ich merke, dass bei dem Thema nur sehr sehr wenige Menschen wirklich Ahnung haben.
Deshalb wollte ich mich auch an euch wenden und nachfragen, ob ihr Vereine oder Stellen kennst, die einen bei solcher Prozessführung helfen könnten und das Thema Datenschutz ernst nehmen. VG