Bundesgerichtshof-Urteil zu Datenschutzverstoß: vzbv gewinnt Verfahren gegen Meta

Siehe:
https://www.vzbv.de/urteile/bundesgerichtshof-urteil-zu-datenschutzverstoss-vzbv-gewinnt-verfahren-gegen-meta

Meta hat in seinem App-Center für kostenlose Spiele gegen Datenschutzrecht verstoßen. Das hat der Bundesgerichtshof am 27. März 2025 abschließend festgestellt. Hintergrund ist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), bei der es aus auch um die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen ging. Der BGH setzt damit zwei Urteile des zuvor angerufenen Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um.

Aktuelles Urteil:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025059.html

Ansprüche können mit Sammelklage nicht verjähren

Die vzbv-Sammelklage hemmt die drohende Verjährung von Schadenersatzansprüchen zum Jahreswechsel. Betroffene können abwarten, bis sie sich voraussichtlich ab dem Jahr 2025 der Sammelklage anschließen können.

Die Sammelklage richtet sich an Facebook-Nutzer:innen, die vom im Jahr 2021 bekannt gewordenen Facebook-Datenleck betroffen waren. Ihnen steht voraussichtlich ein Betrag in Höhe von mindestens 100 Euro Schadenersatz zu. Für Verbraucher:innen, die sich der Sammelklage anschließen, ist dieser Weg kostenlos.

Durch das Facebook-Datenleck sind persönliche Daten von weltweit 533 Millionen Nutzer:innen öffentlich geworden. Unter den Daten sollen sich laut Medienberichten auch rund sechs Millionen Facebook-Konten aus Deutschland befinden.

Die gestohlenen Daten konnten unter anderem für Spam-Nachrichten, Phishing-SMS oder Identitätsdiebstahl verwendet werden.

Für Facebook-Kunden sicherlich eine sinnvolle Sache, sich der Sammelklage anzuschliessen.

Siehe auch:
https://www.sammelklagen.de/verfahren/facebook

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