Hier habe ich vlt. auch einen kleinen Beitrag beigesteuert. Mit einem nicht unwesentlichen Aufwand habe ich, das liegt inzwischen schon eine ganze Weile zurück, eine entsprechende Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-/Aufsichtsbehörde eingereicht.
Die Begründung seitens DHL für diese Maßnahme (von wegen „Sicherheit“) halte ich für vorgeschoben. Zudem dürfte sie in vielen Fällen als solche wirkungslos sein.
Die Mobilgeräte (Smartphone/Tablet) von Nutzern und Nutzerinnen streuen überall (internetweit, also weltweit) ihre Kennungen. Insofern wird diese „Sicherheitsmaßnahme“ vollkommen wirkungslos sein, weil zumindest die professionellen Betrüger ihre Attacken stets gut vorbereitet starten und im Falle einer solchen selbstverständlich auch über die entsprechenden Gerätedaten des Opfers verfügen. Die Profis sind daher in der Lage das entsprechend richtige Gerät des Opfers zu simulieren.
Diese fragwürdige „Schutzmaßnahme“ würde also, wenn überhaupt, nur bei Kleinganoven greifen.