Ja, es gibt Fälle, in denen Google einen Personenbezug über die IP-Adresse herstellen kann. Das gilt aber nicht pauschal - auch nicht nach dem Urteil.
Sofern jemand Google als Dienst bzw. in Verknüpfung mit einem Konto nutzt, dann ist für Google eine Herstellung zu einer Person möglich. Wird hier erklärt: https://www.kuketz-blog.de/wie-google-jemanden-fast-ueber-das-gesamte-internet-verfolgen-kann/
Ist das nicht der Fall, dann hat Google lediglich eine IP-Adresse.