Neben ePA auch Widerspruch gegen Datenverwendung im europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) einlegen?

Damit Du nicht wieder übersiehst, dass eine Bestätigung gibt :wink:

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Du kannst Deine Krankenkasse auch um eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO bitten. Den Widerspruch müssten sie dann auch beauskunften.

Hab diesen zusätzlichen Widerspruch bei der TK getätigt und eine Antwort bekommen:


(meinen Namen nach „Guten Tag“ hab ich rausgelöscht, ich wurde persönlich angesprochen :wink:)

Brave Krankenkasse!

Liest sich aber schon so, als ob sie trotz meines Widerspruchs gegen die ePA eine solche angelegt hätten :face_with_raised_eyebrow:

Und schön zu wissen, dass man trotzdem jederzeit rein kann… Wahrscheinlich zigfach einfacher, als nachträglich wieder rauszukommen.

Die Kündigung und Datenlöschung sieht bei der epa der Mobil Krankenkasse ganz einfach aus. Direkt in der App verfügbar.

Woher nimmst du das?
Die TK schreibt doch direkt im zweiten Satz

… Deshalb legen wir keine ePa für sie an.

Mal abgesehen davon, werden die Akten doch erst ab nächstem Jahr im Januar angelegt. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums heißt es

Die Einführung der ePA für alle wird Anfang 2025 in einem gestuften Verfahren erfolgen. Bevor die ePA für alle durch alle Versicherten und Ärztinnen und Ärzte deutschlandweit genutzt werden kann, wird diese in ausgewählten Modellregionen erprobt und getestet. Nachdem dieser Test erfolgreich abgeschlossen wurde, kommt die ePA dann bundesweit zum Einsatz. Auf diese Weise kann ein stabiler und verlässlicher Betrieb aller Systeme und die Benutzbarkeit der ePA für alle im Versorgungsalltag gewährleistet werden.

Desweiteren heißt es dort

Ab Anfang des Jahres 2025 wird die ePA für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, wenn sie dem nicht widersprochen haben. Alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits angelegten elektronischen Patientenakten können weiterhin genutzt werden. Auch private Krankenversicherungen können eine ePA anbieten

So wie ich das verstehe, wird keine ePa angelegt, wenn du widersprochen hast.

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Ich hatte zuvor bereits der ePA widersprochen. Hatte ich hier nicht erwähnt. Allein schon deshalb sollte ja keine ePA angelegt werden. Wenn nun bei diesem zusätzlichen Widerspruch, um den es hier in diesem Thread geht, die Aussage kommt, dass sie deshalb keine ePA anlegen, dann kann man das doch so interpretieren, dass eben doch eine angelegt worden wäre ohne diesen zusätzlichen Widerspruch.

Man könnte auch davon ausgehen, das es sich um einen automatisierten Prozess handelt, bei dem alle Widersprüche das gleiche Schreiben erhalten.

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was aber nicht den Transparenzpflichten der Artikel 12ff DSGVO entspricht.
Ich habe gerade einen völlig anderen Fall in dem ich auch Widerspruch eingelegt habe, der dann in der darauffolgenden Auskunft fehlte…
Vertrauen ist gut, Kontrolle besser. Insbesondere wenn es einen Anfangsverdacht gibt, dass die DSGVO nicht ernstgenommen wird.

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Die Antworten, bzw. Dein Widerspruch, bekommt eine einzigartige Bearbeitungsnummer, sollte diese fehlen weise die Krankenkasse darauf hin, ohne diese Nummer fehlt die korrekte Hinterlegung bei der Krankenkasse, das sollte nicht passieren, kommt aber vor.

btw. Jeder Vorgang der die personenbezogenen Daten betrifft im Zusammenhang mit der Telematik muss protokolliert werden.
Bei einer Auskunft kannst Du die Nummern dann vergleichen, um Manipulationen zu erkennen.

das ist halt ePA-spezifisch. Bin privat versichert und habe nicht eingewilligt. Der Widerspruch war wie geschrieben in anderem Kontext.

das ist nicht nur im Gesundheitswesen sondern überall best-practice (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DSK/Orientierungshilfen/OH_Protokollierung.html), fraglich ist lediglich ob diese Protokolle beauskunftet werden müssen.

2009 wurde hier eher die sogenannten Meta Daten gemeint, welche weiter Schlüsse wie bei §31 BDSG wären Scoring Daten der Schufa beispielsweise solche Protokolle.
Im Falle der Telematik wo nur echte Identitäten lesen und schreiben dürfen geht es um die nachvollziehbare Protokolle wer wann welche Änderung vorgenommen hat und hier müssen Widersprüche gegen eine Verarbeitung in jedem Fall gespeichert werden und es besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und Auskunftspflicht.