Datenschutz: Was Patienten zu Doctolib und ihren Rechten wissen müssen

So ich glaube jetzt bin ich nach einigem hin und her an meine Grenzen bzgl. einer DSGVO-Auskunft bei Doctolib gestoßen. Eine Auskunft bezogen auf meinen Namen ist Doctolib auch nach mehrmaliger Nachfrage nicht nachgekommen. Lediglich nach Mailadresse und Rufnummer kann gesucht werden.

Wir bei Doctolib können aus Datenschutzgründen nur via Rufnummern und Mailadressen nach Daten bei uns suchen. Eine kontoübergreifende Suche ist deswegen nicht möglich.

Doctolib beruft sich darauf nur für die Nutzer, welche auch wirklich ein Konto bei Doctolib eröffnet haben, zuständig zu sein. Die einzge Info, die ich bekommen habe ist, dass zu meiner E-Mail-Adresse kein Nutzerkonto angelegt ist. Aber das wusste ich ja vorher schon…

Doctolib sieht sich lediglich als Auftragsverwalter, alles Weitere liege lt. Doctolib im Verantwortungsbereich der Praxen. Auch werden angeblich keine Daten aus den Praxen an Doctolib übertragen. Das steht diametral entgegen der Aussage im Kuketz-Blog, wo steht, dass von jedem Patienten (ob mit Doctolib-Konto oder nicht) ein Stammdatensatz an Doctolib übertragen wird.

Des Weiteren:

Es liegt hier kein Fall gemeinsamer Verantwortlichkeiten vor. Doctolib ist Verantwortlicher für alles rund um das Doctolib Nutzerkonto.

Diesbezüglich sind wir verpflichtet, eine Datenauskunft zu erteilen. Alles darüber hinaus liegt außerhalb unserer gesetzlichen Verpflichtungen.

Was bleibt mir nun noch zu tun? An Doctolibs Auskunftsmotivation kann ich scheinbar nichts ändern. Vielleicht eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle für Datenschutz?

Okay, an dieser Stelle mal eine vielleicht blöde Frage, aber:

Wenn man alleine mit einem Namen und einer e-mail Adresse eine Anfrage zur Datenauskunft (und je nach dem daraufhin sogar Löschung) stellen kann - und laut skywalkr bestätigt Doctolib, dass sie per mail oder Rufnummer nach Daten suchen - , dann kann man doch mit Kenntnis von Namen und mail-adresse auch höchst sensible (und ja eben schützenswerte) Daten über jede beliebige Person erlangen, von der man lediglich Namen und mail-adresse kennt.
Das kann in einer Praxis ja alleine schon eine Person in der Schlange vor dem Tresen sein, die diese Daten gerade dem/der MTA nennt, was ja durchaus regelmäßig aus allen möglichen Gründen passiert.

Ich finde ja gut, dass man niedrigschwellig Auskunft über seine Daten bei Anbietern wie Doctolib erhält und diese auch (idealerweise) einfach löschen lassen kann.

Aber ist diese vergleichsweise „Einfachheit“ nicht gleichzeitig auch eine Schwachstelle?

Vlt übersehe ich auch was, keine Ahnung.

Ich würde z.B. nur eine Antwort rausgeben wenn die Anfrage von der hinterlegten E-Mail oder dem Telefonanschluss kommt.

Ja, dass lässt sich mittlerweile wohl auch faken aber da ist der Aufwand schon größer.

Obige Taktik hat ein Anbieter bei mir angewandt als ich mal mit ner neuen E-Mail angefragt habe.
Da wollten die die Anfrage von der alten Mail.

Andere wiederum schicken die gespeicherten Inhalte halt dann per Post an die hinterlegte Adresse.

Da ist dann der Aufwand diese abzufangen auch wieder erheblich größer.

Nur meine Meinung.

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Wenn man bei einem doctolib-Arzt einen Termin macht, frage ich mich nach dem Artikel und den bisherigen Kommentaren, ob es besser ist dafür ein doctolib-Konto anzulegen oder nicht. Mit welcher Methode hat man hinterher bessere Chancen, die Daten wieder löschen zu lassen?

meine Empfehlung:

1.Neukunde beim Arzt
bei ersten Besuch darauf bestehen: Stammdaten nicht mit Terminsystem von doctolib verknüpfem

  1. Bestandskunde beim Arzt
    darauf bestehen (mündlich / schriftlich) Verknüfung Stammdaten mit Terminsystem von doctolib löschen

Kein Konto direkt bei doctolib anlegen wenn man es nicht unter Respekt der Konsequenzen benötigt.

iirc kannst Du nur via Doctolib buchen, wenn Du dort ein Konto hast :frowning:

Ich hatte letztens den ‚Spass‘ an der Praxisinfo mit dem Doctolib-Zeugs, sollte Benachrichtigungen erlauben (nixgibt’s). Ich gab auch hier keine Freigabe und schrieb quer auf das Formular „keinerlei Weitergabe an Doctolib“, die werden die das vermutlich im Rahmen der Auftragsverarbeitung trotzdem weitergeben, und dann rappelt’s im Karton. Kann man sich zwar auch nur ‚leisten‘, wenn man eh’ nicht wieder in die Praxis will, aber das ist hier auch sowieso der Fall…

[edit]
Nächster Arzt, selbes Spiel: jeder Patient wird gefragt, ob man 2 Tage vor dem nachstehend Termin erinnert werden möchte, „dann unterschreiben Sie bitte hier“ :confused:

Das ist dann gleichzeitig der Hinweis zur Datenweitergabe als ‚Auftragsverarbeiter‘, wird wohl derselbe ‚Spass‘ wie oben… :confused:

In Ergänzung meiner Hinweise vom 8.2.2025 will ich von positiven Reaktionen von Ärzten berichten, wenn ich sie schriftlich auf die Datenschutz-Problematik bei doctolib hingewiesen habe. Sie gaben glaubhaft an, sich niemals damit beschäftigt zu haben, aber das Patientengeheimnis durchaus ernst zu nehmen.

Ich hänge hier die Vorlage meines Schreibens an Ärzte an, für den Fall, dass sich jemand so wie ich auf den Pfad des Sisyphus begeben und Ärzte einzeln aufklären wollte. Ich denke es lohnt sich im Schwarm aktiv zu werden.

Vorlage Schreiben an Ärzte zu doctolib:

Sehr geehrte Damen um Herren,
bitte veranlassen Sie die Löschung meiner persönlichen Daten bei Ihrem Auftragsdatenverarbeiter Doctolib GmbH, Mehringdamm 51, 10961 Berlin, als auch die Löschung der automatisierten Weitergabe und Synchronisation meiner Stammdaten mit den Servern dieses Unternehmens. Bitte bestätigen Sie mir Löschung und Deaktivierung im Terminverwaltungssystem von Doctolib. Ich benötige keine automatisierte Terminerinnerung.

Aufgrund der Erfahrungen mit einer, leider gängigen und dennoch falschen Praxis werden im Rahmen von Auftragsdatenvereinbarungen mit Doctolib alle Patientenstammdaten mit Einrichtung der Software automatisiert auf Server von Doctolib (vorgeblich anonymisiert) übertragen und eine automatische Verknüpfung von Stammdaten und Doctolib bei Terminangelegenheiten aktiviert. Dies erfolgt jedoch ohne Prüfung von zwingend notwendigen Zustimmungen der Betroffenen. Hier liegt ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und die ärztliche Schweigepflicht vor, was letztendlich durch die Praxisinhaber und nicht durch Doctolib zu verantworten ist. Richtig wäre eine Einzelfall-bezogene Freigabe von Patientendaten, nachdem die ausdrückliche Zustimmung der Patienten zur Übertragung an Doctolib vorliegt. Unvollständige und falsche Informationen durch Doctolib an die Praxisinhaber sind möglicherweise ursächlich für diese rechtswidrige Praxis. Seit Januar 2025 nimmt sich Doctolib darüber hinaus das Recht heraus, die verknüpften Patientendaten auch Ihrer Praxis zum Anlernen einer KI zu verwenden.

WDR Audio Beitrag:
https://web.archive.org/web/20230620100235/https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/neugier-genuegt/feature-doctolib-datenschutz-100.html

Rechtsgutachten:
https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/sites/default/files/gut_2023doctolib_update2.pdf
https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/sites/default/files/gut_2021_doctolib.pdf

Datenschutzhinweise Doctolib 2025:
https://netzpolitik.org/2025/neue-datenschutzhinweise-doctolib-will-ki-modelle-mit-gesundheitsdaten-trainieren/
https://media.doctolib.com/image/upload/legal/B2C-PrivacyPolicy-JAN-25-DE.pdf

Mit freundliche Grüßen

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