I.d.R. dann wenn eine Wetterscheide dazwischen liegt.
Das kann man mit statischen Daten machen, aber mit dynamischen wird das was schwieriger… ich komme ja selbst mit meinen statischen Backups kaum hinterher
Heute hatte ich mit meiner Ältesten gesprochen. Ihr Unternehmen wurde Ende letzten Jahres übernommen. Alle Bescheinigungen, Steuerabrechnungen, was man so als Arbeitnehmer alles hat, liegt auf dem Onlineportal der alten Firma. Hat man da einen Anspruch drauf, dass so etwas erhalten bleiben muss? Sie war da bis jetzt ein wenig blauäugig, hatte Dinge auch mal auf Onedrive gesichert. Aber mit dem Firmenwechsel ist auch das weg.
Ich werde ihr jetzt erst einmal ein kleines NAS aufbauen, damit solche Unterlagen einen Ablageort haben, unabhängig davon, mit welchem Gerät man gerade arbeitet, ob Firmenlaptop, privater Laptop, neuerer privater Laptop oder Handy. In denke, da sollte man sich als Mensch und Arbeitnehmer durchaus Gedanken drüber machen.
Ein ‚quick fix‘ für so ein Szenario könnte auch eine Managed Nextcloud sein, wie sie hosting.de und andere Provider anbieten. Dann ist man auch gegen Feuer und Wasser gefeit, gibt aber natürlich Kontrolle aus der Hand.
Was ich an hosting.de gut finde, ist u.a., dass sie einem automatisch eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mitschicken, wie man sie manchmal nur als Selbständiger und auf Anfrage bekommt.
Damit das hier nicht als ‚Schleichwerbung‘ rüberkommt, bin ich gespannt auf andere Hinweise, vor allem zum letztgenannten Punkt (Auftragsverarbeitung).
Ich habe hier noch einen Raspi4 rum liegen, ein Argon M.2-Gehäuse (https://www.rasppishop.de/Argon-One-m2) und eine 1TB-Festplatte. Da drauf habe ich schon Openmediavault installiert und das wird dann in ihre ganzen Rechner integriert. Dann gucken wir uns noch ein vernünftiges Backupszenario an und gut ist.
Ob Nextcloud oder OMV, mir liegt OMV einfach näher und hier will ich einen Datenfriedhof schaffen.
Ich bin ein Freund des selbst-managen, für mich gibt es keine Cloud, sondern nur fremde Computer. Da habe ich schon meine Zweifel, was mit den Daten alles gemacht wird.
Aber das war hier nicht die Frage, sondern ob ein alter Arbeitgeber die Zugänge weiterhin bereithalten muss, zumindest bis nach dem nächsten Steuerbescheid.
Leise Anmerkung: Das Thread-Thema ist die elektronische Gehaltsabrechung (der Datev).
Vielleicht sollte man die Posts zu privaten Backups in einen eigenen Thread verschieben.
Deshalb hatte ich ja auch geschrieben, dass meine Frage die Aufbewahrungspflicht solcher Unterlagen der Arbeitgeber ist. Der Rest war eine kostenlose Dreingabe.