Also, ganz allgemein gesprochen:
Das ist sowieso der Fall.
Vermutlich die allermeisten Arbeitgeber, die eine eigene Lohnbuchhaltung haben, werden sie von der DATEV berechnen lassen. Außerdem arbeiten vermutlich auch die meisten Steuerberater mit der DATEV.
Ende der 1960er Jahre wurde von der DATEV die erste BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) in Deutschland als sogenannte DATEV-Standard-BWA Nr. 1 eingeführt. © Wikipedia
Einzig, wenn man sich einen Account einrichtet, würde ich annehmen, daß sie ein Portal betreiben, in dem dann die Realdaten im Internet präsentiert werden und das würde ich zumindest vermeiden wollen.
Die Daten werden auf jeden Fall dorthin geladen und überhaupt erst da berechnet.
Aber, die Lohnabrechnung ist keine Bringschuld und wenn man keinen Account einrichtest, um sie selbst zu „holen“, musst der Arbeitgeber sie auf andere Weise (ausgedruckt persönlich, per Post oder per eMail, wenn man ihm eine Adresse gibt) zur Abholung anbieten (§ 108 GewO).
Denn man muss sie ja fristgemäß prüfen können.
(Verlinkungen von mir)
Da ging es explizit um eine App zu diesem Zwecke: